Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer). Maßgeblich ist im Ausgangspunkt der einkommen- und körperschaftsteuerrechtliche Gewinn, der allerdings durch Hinzurechnungen bzw. Kürzungen modifiziert wird. Die Gewerbesteuer steht den Gemeinden zu.
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Zuständige Dienststelle
Formulare
Gesetzliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen:
aktueller Hebesatz in der Stadt Passau:
- Gewerbesteuer Hebesatz 400 %