Fundamt
Sie sind ein ehrlicher Finder und möchten etwas im Fundbüro abgeben?
Ob Geldbörse, Schlüssel oder Jacke, gefundene Gegenstände können Sie entweder in einem unserer Bürgerbüros oder bei einer Polizeidienststelle abgeben.
Wenn der Eigentümer der Fundsache sich nicht innerhalb von 6 Monaten meldet, können Sie als Finder die abgegebene Sache erhalten. Sollten Sie dies nicht wünschen, werden die Fundsachen versteigert oder karitativen Zwecken zugeführt. Bitte machen Sie bereits bei der Erstattung der Fundanzeige Ihren Wunsch auf späteren Erhalt der Fundsache geltend. Nach Ablauf der Frist werden Sie schriftlich benachrichtigt
Sie haben etwas verloren?
Möglicherweise ist Ihr verlorengegangenes Eigentum abgegeben worden. Es kann jedoch erfahrungsgemäß auch mehrere Wochen dauern, bis die Fundsachen im Fundbüro eintreffen. Wenn Hinweise auf den Eigentümer ermittelt werden können, wird dieser schriftlich oder telefonisch benachrichtigt.
Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Fundamt | +49 851 396-144 | +49 851 396-291 | 107 | E-Mail senden |
Rathausplatz 2
94032 Passau