Fischereirecht
Wer in Bayern fischen möchte, benötigt dazu entweder einen Fischereischein auf Lebenszeit, einen Jugendfischereischein oder einen Jahresfischereischein (für Urlauber).
Fischereischein
Die Gültigkeit/Anerkennung eines bayerischen Fischereischeines in einem anderen Bundesland ist dort zu erfragen. In den anderen Bundesländern erteilte Fischereischeine gelten nach Zuzug grundsätzlich auch in Bayern unverändert weiter. Nichtdeutsche Fischereischeine sind keine Berechtigung zur Ausübung der Fischerei in Bayern. Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten ( in der Regel durch sogenannte "Fischereierlaubnisscheine") notwendig.
Für die Erteilung des Fischereischeines bitten wir um persönliche Vorsprache beim Ordnungsamt, da eine Unterschrift auf dem Fischereischein notwendig ist.
Jahresfischereischein
Allgemeines:
Den Jahresfischereischein erhalten grundsätzlich nur Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland keinen Wohnsitz haben. (Der Nachweis, dass sie in Ihrem Heimatland zum Fischfang berechtigt sind, ist zu erbringen.) Die tatsächliche Gültigkeit des Jahresfischereischeins beschränkt sich auf höchstens 3 vom Antragsteller bestimmte Monate im Kalenderjahr. Innerhalb des Jahreszeitraums darf in Bayern kein weiterer Jahresfischereischein beantragt werden, auch nicht bei einer anderen Gemeinde.
Zuständigkeit:
Für die Erteilung ist die Gemeinde zuständig, in der der Fischfang ausgeübt werden soll.
Jugendfischereischein
Zum 01.01.1999 hat sich eine Rechtsänderung ergeben: Ab diesem Zeitpunkt wird bei einem Mindestalter von 10 Jahren (am Ausstellungstag) ein neuer Jugendfischereischein ausgestellt, dessen Gültigkeit vom Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres befristet ist. Der Schein berechtigt zur Ausübung der Fischerei, allerdings nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers.
Fischerprüfung
Voraussetzungen zur Zulassung:
- Mindestalter: 12 Jahre (am Prüfungstag)
- Teilnahme an einem anerkannten Vorbereitungslehrgang
Allgemeines:
Die Fischerprüfung findet in Bayern einmal jährlich, jeweils am ersten Samstag im März statt und besteht nur aus einem schriftlichen Teil ("multiple-choice"-Verfahren). Prüfungsgebiete sind unter anderem Fischkunde, Gewässerkunde, Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege, einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere des Fischerei- und Wasserrechts, des Tierschutz- und Tierseuchenrechts. Prüfungsbehörde ist das zuständige Landwirtschaftsamt, in dem der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung werden von privaten Lehrgangsträgern entsprechende Lehrgänge angeboten.
Anmeldeverfahren:
Die Anmeldung erfolgt durch die Überweisung der Prüfungsgebühr an die Prüfungsbehörde mittels eines vorgeschriebenen Überweisungsvordruckes. Die Überweisungsvordrucke und Informationen zu den örtlichen Lehrgängen liegen ab September beim Ordnungsamt auf und können dort abgeholt werden. Eine Zusendung wird aus Kostengründen nicht vorgenommen.
Anmeldeschluss ist jeweils der 01. Dezember !
Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Fischereirecht | +49851 396-193 | +49851 396-131 | 203 | E-Mail senden |
Fischereirecht | +49851 396-385 | +49851 396-131 | 204 | E-Mail senden |
Fischereirecht | +49851 396-324 | +49851 396-131 | 203 | E-Mail senden |
Weitere Informationen
Zuständige Dienststelle
Merkblätter
Entstehende Kosten
Fischreischein auf Lebenszeit:
Ab 01.01.1999 wird statt der bisherigen Jahres-, Fünfjahres- und Zehnjahresfischereischeine nur noch der Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt.
Als Gebühr für die Erteilung dieses Fischereischeines auf Lebenszeit sind 35,--EUR zu entrichten.
Zusätzlich ist für die lebenslange Gültigkeitsdauer noch eine Fischereiabgabe zu entrichten: Es ist möglich die Fischereiabgabe für den Fischereischein auf Lebenszeit als - Einmalzahlung - zu entrichten. (siehe Merkblatt bei Fischereischein)
Ermäßigungen erfragen Sie bitte bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen.
Wer die Fischereiabgabe nicht für die lebenslange Geltungsdauer entrichten möchte, hat die Möglichkeit, die Fischereiabgabe für die Dauer von fünf Jahren zu entrichten. Hier beträgt die Fischereiabgabe 40.-- EUR. Näheres erfragen Sie bitte bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen.
Jahresfischerschein:
Gebühr: 7,50 EUR zzgl. Fischereiabgabe 15,-- EUR
Jugendfischereischein:
Gebühr: 5,-- EUR zuzüglich Fischereiabgabe abhängig vom Lebensalter des Antragstellers (10 - 14 Jahre: 10,-- EUR; 15 Jahre: 7,50 EUR; 16 Jahre: 5,-- EUR; 17 Jahre: 2,50 EUR)
Fischerprüfung:
(Stand: 01.01.2002) 26,-- EUR
Notwendige Unterlagen
Fischereischein auf Lebenszeit:
- Prüfungszeugnis über die in Bayern abgelegte Fischerprüfung oder bisheriger Fischereischein
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles Passfoto
Jahresfischerschein:
- Fischereischein zur Verlängerung (falls bereits ausgestellt)
- Personalausweis/Reisepass
- ein aktuelles Passfoto (bei Neuausstellung)
Jugendfischereischein:
- Einverständniserklärung der Eltern
- ein aktuelles Passfoto
- Kinder- oder Schülerausweis