Fischereirecht

Wer in Bayern fischen möchte, benötigt dazu entweder einen Fischereischein auf Lebenszeit oder einen Jahresfischereischein (für Urlauber). 

Alle Kinder und Jugendlichen von 7 bis einschließlich 17 Jahren dürfen in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers selbst fischen.

Fischereischein auf Lebenszeit

Jahresfischereischein (Urlauberschein)

Allgemeines:

Seit dem 01.01.1999 wird statt der bisherigen Jahres-, Fünfjahres- und Zehnjahresfischereischeine nur noch der Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt.

Allgemeines:

Den Jahresfischereischein erhalten grundsätzlich nur Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland keinen Wohnsitz haben. (Der Nachweis, dass sie in Ihrem Heimatland zum Fischfang berechtigt sind, ist zu erbringen.)

Gültigkeit:

Die Gültigkeit/Anerkennung eines bayerischen Fischereischeines in einem anderen Bundesland ist dort zu erfragen.

In den anderen Bundesländern erteilte Fischereischeine gelten nach Zuzug grundsätzlich auch in Bayern unverändert weiter.

Nichtdeutsche Fischereischeine sind keine Berechtigung zur Ausübung der Fischerei in Bayern.

Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten ( in der Regel durch sogenannte "Fischereierlaubnisscheine") notwendig.

Gültigkeit:

  • höchstens 3 Monate im Kalenderjahr
  • Monate können von Antragsteller bestimmt werden
  • Innerhalb des Jahreszeitraums darf in Bayern kein weiterer Jahresfischereischein beantragt werden, auch nicht bei einer anderen Gemeinde.

Zuständigkeit:

Für die Erteilung des Fischereischeines bitten wir um persönliche Vorsprache beim Ordnungsamt, da eine Unterschrift auf dem Fischereischein notwendig ist.

Zuständigkeit:

Für die Erteilung ist die Gemeinde zuständig, in der der Fischfang ausgeübt werden soll.

Voraussetzung:

  • bestandene staatliche Fischerprüfung oder gleichgestellte Prüfung (Beachte: Ausnahmetatbestände)
  • Mindestalter: 14 Jahre

Voraussetzung:

  • volljährige Person
  • ohne Wohnsitz in Deutschland
  • Nachweis der staatlichen Fischerprüfung nicht erforderlich

Gebühr:

  • 35,00 € (auch bei Abgabenfreistellung!)

Gebühr:

  • 7,50 €

Abgabe:

  • Einmalzahlung auf Lebenszeit 0,00 € bis 300,00 € (laut Tabelle

oder

  • Abgabe für fünf aufeinanderfolgende Jahre in Höhe von 40,00 €. Nach Ablauf der fünf Jahre kann wieder eine Abgabe für fünf Jahre oder auf Lebenszeit (laut Tabelle) entrichtet werden. Die Gebühr beträgt dann 5,00 €.
    Der Fischereischein ist nur mit geleisteter Abgabe gültig!

Abgabe:

  • 15,00 €

Notwendige Unterlagen:

  • Prüfungszeugnis über die in Bayern abgelegte Fischerprüfung oder bisheriger Fischereischein

  • Personalausweis oder Reisepass

  • ein aktuelles Passfoto

Notwendige Unterlagen:

  • Fischereischein zur Verlängerung (falls bereits ausgestellt)

  • Personalausweis/Reisepass

  • ein aktuelles Passfoto (bei Neuausstellung)

Beachte:

  • Abgabeermäßigung für Auszubildende zum Fischwirt und für geistig behinderte Personen!

Beachte:

  • Nach Ablauf des Jahreszeitraumes kann der Jahresschein wieder unter den gleichen Bedingungen erteilt werden. Jahresfischereischeine können unter bestimmten Voraussetzungen auch an Mitglieder der US-Streitkräfte ausgestellt werden. (Gültig: 1 Jahr)
  • Ansonsten darf kein Jahresschein mehr ausgestellt werden. 

Fischerprüfung

Allgemeines:

Die Fischerprüfung findet in Bayern einmal jährlich, jeweils am ersten Samstag im März statt und besteht nur aus einem schriftlichen Teil ("multiple-choice"-Verfahren). Prüfungsgebiete sind unter anderem Fischkunde, Gewässerkunde, Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege, einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere des Fischerei- und Wasserrechts, des Tierschutz- und Tierseuchenrechts. Prüfungsbehörde ist das zuständige Landwirtschaftsamt, in dem der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung werden von privaten Lehrgangsträgern entsprechende Lehrgänge angeboten.

Voraussetzungen zur Zulassung:

  • Mindestalter: 12 Jahre (am Prüfungstag) 
  • Teilnahme an einem anerkannten Vorbereitungslehrgang

Anmeldeverfahren:

Die Anmeldung erfolgt durch die Überweisung der Prüfungsgebühr an die Prüfungsbehörde mittels eines vorgeschriebenen Überweisungsvordruckes. Die Überweisungsvordrucke und Informationen zu den örtlichen Lehrgängen liegen ab September beim Ordnungsamt auf und können dort abgeholt werden. Eine Zusendung wird aus Kostengründen nicht vorgenommen.
Anmeldeschluss ist jeweils der 01. Dezember.

Gebühr: 

26,00 €

Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmerKontaktaufnahme
Fischereirecht
+49851 396-193+49851 396-131Passavia 203
Fischereirecht
+49851 396-385+49851 396-131Passavia 204
Fischereirecht
+49851 396-324+49851 396-131Passavia 203

Weitere Informationen

Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers
Sonstiges/weiterführende Links