Fahrlehrer-/Fahrschulwesen
Die Führerscheinstelle der Stadt Passau ist zuständig
im Fahrlehrerwesen:
- wenn das Hauptbeschäftigungsverhältnis bei einer Fahrschule ist, die den Hauptsitz/Zweigstelle in der Stadt Passau hat
- wenn der Fahrlehreranwärter seinen Hauptwohnsitz in der Stadt Passau hat
im Fahrschulwesen:
- wenn der Hauptsitz/Zweigstelle in der Stadt Passau ist
Den entsprechenden Antrag können Sie über
- die Antragsformulare oder
- nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich
stellen.
Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Fahrschulwesen | +49851 396-122, -783 | +49851 396-88381 | 202 | E-Mail senden |