Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Als Fahrzeugführer benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn Sie:
- in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern oder
- Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erforderlich ist.
Ein Fahrgastbeförderungsschein wird gundsätzlich für die Dauer von fünf Jahren erteilt/verlängert und ist bei jeder Fahrgastbeförderung zusammen mit Ihrer allgemeinen Fahrerlaubnis mitzuführen.
Einen entsprechenden Antrag können Sie über
- unser Online-Portal (Ersterteilung einer Fahrgastbeförderung bzw. Erweiterung des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung) oder
- nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich
stellen.
Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Fahrerlaubnisse | +49851 396-148 | +49851 396-88381 | 201 | E-Mail senden |
Fahrerlaubnisse | +49851 396-287 | +49851 396-88381 | 201 | E-Mail senden |
Weitere Informationen
Zuständige Dienststelle
Gesetzliche Grundlagen
Entstehende Kosten
Die Gebühr für die Ersterteilung eines Fahrgastbeförderungsscheins beträgt 45,10 €.
Die Gebühr für die Verlängerung kann im Einzelfall variieren, beträgt jedoch in der Regel 38,00 €.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass oder weitere gültige Ausweisdokumente (Kopie, ggf. Vorder- und Rückseite)
- Führerscheinkopie (Vorder-und Rückseite)
- Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 zur FeV (nicht älter als zwei Jahre)
- Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5.1 zur FeV (nicht älter als ein Jahr)
- PU für die Fahrgastbeförderung nach Anlage 5.2 zur FeV (nur bei Ersterteilung, nach Ablauf und ab dem 60. Lebensjahr)
- Erweitertes behördliches Führungszeugnis (einen entsprechenden Handzettel für die Antragstellung im Bürgerbüro der Stadt Passau erhalten Sie auf Anfrage per Post oder vor Ort in der Führerscheinstelle)