Ersatzführerschein
Wenn Ihnen ein fahrerlaubnisrechtliches Dokument (z. B. Führerschein, Personenbeförderungsschein, Fahrlehrerschein usw.) abhandengekommen oder beschädigt worden ist, benötigen Sie ein Ersatzdokument.
Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und kein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Zudem benötigen Sie einen neuen Führerschein, wenn sich Daten oder Auflagen ändern (z. B. Namensänderung, Eintragung/Austragung der Auflage Sehhilfe, Eintragung der Schlüsselzahlen B96, B196 und B197).
Einen entsprechenden Antrag können Sie über
stellen.
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
|---|---|---|---|---|
Fahrerlaubnisse | +49851 396-148 | +49851 396-88381 | Passavia 201 | E-Mail senden |
Fahrerlaubnisse | +49851 396-287 | +49851 396-88381 | Passavia 201 | E-Mail senden |
Weitere Informationen
Die Gebühr für den Ersatzführerschein beträgt zwischen 26,50 € und 36,90 €.
Bei Notwendigkeit der Abnahme einer Eidesstattlichen Versicherung fallen zusätzlich Gebühren in Höhe von 30,70 € an.
- Personalausweis, Reisepass oder weitere gültige Ausweisdokumente (Kopie, ggf. Vorder- und Rückseite)
- Ein biometrisches Lichtbild von einem zertifizierter Fotodienstleister / Drogeriemarkt (nicht älter als sechs Monate)
- Bei Verlust eine Verlustanzeige bei einer deutschen Polizeiinspektion (Abdruck ausreichend)
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Bei Auflagenänderung eine jeweilige Bescheinigung der Fahrschule für die Eintragung der Schlüsselzahl B96, B196 oder B197
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Bei Austragung der Auflage „Sehhilfe“ ein augenärztliches Gutachten nach der Anlage 6.2 zur FeV (nicht älter als zwei Jahre)
