Ersatzführerschein

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder beschädigt worden ist (beispielsweise aufgrund Diebstahl, Unleserlichkeit, Bruch oder anderweitigem Verlust – kein Entzug oder Fahrverbot), benötigen Sie einen neuen Führerschein.

Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und kein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

 

Einen entsprechenden Antrag können Sie über

stellen. 

Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmer
Fahrerlaubnisse
+49851 396-148+49851 396-88381201
Fahrerlaubnisse
+49851 396-287+49851 396-88381201

Weitere Informationen

Entstehende Kosten

Die Gebühr für den Ersatzführerschein beträgt zwischen 25,30 € und 34,40 €.

Bei Notwendigkeit der Abnahme einer Eidesstattlichen Versicherung fallen zusätzlich Gebühren in Höhe von 30,70 € an.

Notwendige Unterlagen
  • Personalausweis, Reisepass oder weitere gültige Ausweisdokumente (Kopie, ggf. Vorder- und Rückseite)
  • Ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
  • Verlustanzeige bei einer deutschen Polizeiinspektion (Abdruck ausreichend)