Ersterteilung der Fahrerlaubnis
Eine erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen Sie, wenn Sie bisher noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind oder waren. Eine Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Erreichen des gesetzlichen Mindestalters möglich.
Einen entsprechenden Antrag können Sie über
- Ihre Fahrschule,
- unser Online-Portal: Ersterteilung Fahrerlaubnis oder Ersterteilung Fahrerlaubnis begleitetes Fahren
- nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich
stellen.
Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
---|---|---|---|---|
Fahrerlaubnisse | +49851 396-148 | +49851 396-88381 | 201 | E-Mail senden |
Fahrerlaubnisse | +49851 396-287 | +49851 396-88381 | 201 | E-Mail senden |
Weitere Informationen
Zuständige Dienststelle
Gesetzliche Grundlagen
Entstehende Kosten
Die Höhe der Antragsgebühr beginnt bei 45,10 €, die Kosten der Antragstellung sind allerdings antragsabhängig.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass oder weitere gültige Ausweisdokumente (Kopie, ggf. Vorder- und Rückseite)
- Ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
- Mitteilung der Fahrschule (durch eine Kopie des Ausbildungsvertrags oder Stempel der Fahrschule)
- Nachweis Erste-Hilfe-Kurs im Original
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle im Original (nicht älter als zwei Jahre)
Zusätzlich bei begleitetem Fahren ab 17 Jahre:
- Zusatzantrag gemäß den Regelungen des „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre“
- Kopie der Ausweisdokumente und Führerscheindokumente aller beantragter Begleitpersonen
- Ggf. Karteikartenabschrift der den Führerschein einer Begleitperson ausstellenden Behörde (keine Notwendigkeit bei Ausstellung durch die Stadt Passau)