Einbürgerung
Die Stadt Passau ist für Sie zuständig, wenn Sie in der Stadt Passau den Wohnsitz haben.
Aufgrund der gestiegenen Anträge im Einbürgerungswesen kann derzeit in der Einbürgerungsstelle kein Termin für persönliche Beratungen und für persönliche Antragstellungen angeboten werden. Anträge können als Online-Antrag gestellt werden. Den Zugang zum Online-Antrag finden Sie hier:
Hier können Sie unverbindlich prüfen, ob die Einbürgerungsvorraussetzungen für Sie vorliegen:
Nach Eingang des Online-Antrages und Durchsicht der Unterlagen erhalten Sie von der Einbürgerungsstelle der Stadt Passau einen Termin zur Vorsprache und zum Einreichen gegebenenfalls fehlender Unterlagen.
Wir bemühen uns, sobald wie möglich wieder Vorsprachetermine für persönliche Beratungen und persönliche Antragstellungen anzubieten.
Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers
Hinweise zu den Einbürgerungsvoraussetzungen sind im Bayernportal unter der Rubrik „Leistungsdetails“ zu finden.
Sonstiges/weiterführende Links
Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit | +49 851 396-450 | +49 851 396-111 | 04 | E-Mail senden |
Vornholzstr. 40
94036 Passau
Weitere Informationen
Zuständige Dienststelle
Entstehende Kosten
Die Gebühr für eine Einbürgerung (Ermessen oder Anspruch) beträgt 255,-- EUR pro Person.
Für minderjährige Kinder, die zusammen mit den Eltern eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51,-- EUR pro Kind.