Einbürgerung

Die Stadt Passau ist für Sie zuständig, wenn Sie in der Stadt Passau den Wohnsitz haben.

Hinweis:

Die Einbürgerungsstelle finden Sie in der Dr.-Ernst-Derra-Straße 2, 94036 Passau. 

Aufgrund der gestiegenen Anträge im Einbürgerungswesen kann derzeit in der Einbürgerungsstelle kein Termin für persönliche Beratungen angeboten werden.

Hier können Sie unverbindlich prüfen, ob die Einbürgerungsvorraussetzungen für Sie vorliegen:

Für die persönliche Antragstellung können Sie hier einen Termin buchen:

Aufgrund der gestiegenen Anträge im Einbürgerungswesen ist es möglich, dass zeitweise keine Termine für die Antragstellung verfügbar sind, jedoch werden regelmäßig neue Termin freigeschaltet.

Es besteht auch die Möglichkeit der Online-Antragstellung. Den Zugang zum Online-Antrag finden Sie hier:

Nach Eingang des Online-Antrages und Durchsicht der Unterlagen erhalten Sie von der Einbürgerungsstelle der Stadt Passau einen Termin zur Vorsprache und zum Einreichen gegebenenfalls fehlender Unterlagen.

Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers

Hinweise zu den Einbürgerungsvoraussetzungen sind im Bayernportal unter der Rubrik „Leistungsdetails“ zu finden. 

Sonstiges/weiterführende Links

Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmerKontaktaufnahme
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit
+49 851 396-450+49 851 396-111 -
Stadt Passau, Einbürgerungsstelle

Dr.-Ernst-Derra-Str. 2
94036 Passau

Eingang rechts neben der Druckerei Mindl im Innenhof (Dr.-Ernst-Derra-Straße. 4)

Weitere Informationen

Zuständige Dienststelle
Entstehende Kosten

Die Gebühr für eine Einbürgerung (Ermessen oder Anspruch) beträgt 255,-- EUR pro Person.

Für minderjährige Kinder, die zusammen mit den Eltern eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51,-- EUR pro Kind.