Verwarnungen (Verkehrsüberwachung)
Der Verkehrsteilnehmer kann für Ordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz verwarnt werden. Mit der Bezahlung des Verwarnungsgeldes ist das Verfahren abgeschlossen, ansonsten wird ein schriftlicher Anhörungsbogen versandt. Dies geschieht auch dann, wenn kein Strafzettel am Fahrzeug vorgefunden wurde.
Verwarnungsgeld
Das Verwarnungsgeld kann
- auf nachfolgendes Konto überwiesen werden:
Bankverbindung: Sparkasse Passau, BLZ: 740 500 00, Konto: 240 093 559
IBAN: DE617405 00000 240093559
BIC: BYLADEM1PAS
als Verwendungszweck muss die Verwarnungsnummer angegeben werden.
oder
- bar oder mit EC-Karte im Büro der Verkehrsüberwachung bezahlt werden.
Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Verwarnungen | +49851 396-439 | +49851 396-441 | 120 | E-Mail senden |
Zahlungsverkehr (Verwarnungen) | +49851 396-440, 576 | +49851 396-441 | 119 | E-Mail senden |