Verwarnungen (Verkehrsüberwachung)

Der Verkehrsteilnehmer kann für Ordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz verwarnt werden. Mit der Bezahlung des Verwarnungsgeldes ist das Verfahren abgeschlossen, ansonsten wird ein schriftlicher Anhörungsbogen versandt. Dies geschieht auch dann, wenn kein Strafzettel am Fahrzeug vorgefunden wurde.

 

Verwarnungsgeld

Das Verwarnungsgeld kann

  • auf nachfolgendes Konto überwiesen werden:

Bankverbindung: Sparkasse Passau, BLZ: 740 500 00, Konto: 240 093 559

IBAN: DE617405 00000 240093559

BIC: BYLADEM1PAS

als Verwendungszweck muss die Verwarnungsnummer angegeben werden.

oder

  • bar oder mit EC-Karte im Büro der Verkehrsüberwachung bezahlt werden.
Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmer
Verwarnungen
+49851 396-439+49851 396-441120
Zahlungsverkehr (Verwarnungen)
+49851 396-440, 576+49851 396-441119

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