Betreuungsstelle

Die Betreuungsstelle ist eine Abteilung des Sozialamts. Sie ist zuständig für die Betroffenen die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Stadtgebiet Passau haben.

Die Betreuungsstelle der Stadt Passau ist dann gefragt, wenn in Folge von Krankheit oder Behinderung eine rechtliche Vertretung notwendig ist. Eine gesetzliche Betreuung im Sinne der §§ 1814 ff. BGB wird vom Betreuungsgericht für ausschließlich volljährige Personen errichtet, die wegen einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung (vollständig oder teilweise) nicht mehr in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbständig zu regeln.

Die Betreuungsstelle ist bei allen gerichtlichen Betreuungsverfahren beteiligt.

Sie fertigt auf Anfrage des Betreuungsgerichts Stellungnahmen zur Notwendigkeit einer Betreuung und schlägt geeignete Betreuer vor.

Zusätzlich bietet der Betreuungsverein des Caritasverbands für Stadt und Landkreis Passau e.V. und der Betreuungsverein der Diakonie Passau für Betroffene und interessierte Bürgerinnen und Bürger eine ausführliche Beratung über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten an.

Auf Wunsch werden auch die Betreuerinnen und Betreuer beraten und unterstützt.

Öffentliche Beglaubigung - Bitte beachten!

Wir bieten Ihnen die öffentliche Beglaubigung für Ihre Vorsorgevollmacht an.

Öffentliche Beglaubigungen der Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen dürfen Notare und berechtigte Mitarbeiter der Betreuungsbehörde vornehmen.

Beachten sollten Sie, dass eine Vollmacht oder eine Betreuungsverfügung nur so lange erteilt werden kann, wie der Vollmachtgeber den Sinn der Vollmacht und seine Rechtsfolgen erfassen kann. Um eine hohe Akzeptanz zu erreichen, empfehlen wir die Unterschrift auf der Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigen zu lassen.

Für die Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen wird von der Stadt Passau eine Gebühr in Höhe von 10,00 € erhoben.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend notwenig.

Bringen Sie zu diesem ihren gültigen Personalausweis mit. Die Unterschrift darf erst im Beisein des Urkundsbeamten geleistet werden!

Berufsbetreuerregistrierung

Die Betreuungsstelle registriert als Stammbehörde die Berufsbetreuerinnen  und Berufsbetreuer nach der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV). Die Registrierung dient zur Sicherung der Qualität der rechtlichen Betreuung und soll gewährleisten, dass berufliche Betreuer befähigt sind, ihre Aufgabe gegenüber den von ihnen betreueten Menschen verantwortungsvoll auszuüben. 

Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmer
Sozialamt - Betreuungsstelle
+49 851 396-280, 191, 282, 283, 112+49 851 396-88242, 88727108, 111, 114, 14/OG
Sozialamt - Berufsbetreuerregistrierung
+49 851 396-191+49 851 396-88242111