Baustellen

Wer eine Arbeitsstelle auf öffentlicher Verkehrsfläche einrichten will, bedarf einer verkehrsrechtlichen Anordnung.

Eine solche Arbeitsstelle kann eine Aufgrabung zu Versorgungsleitungen, ein Gerüst, ein Autokran oder eine Baustelleneinrichtung sein.

In der verkehrsrechtlichen Anordnung wird Art, Umfang und Dauer der Maßnahme festgelegt und die erforderliche Beschilderung zur Absicherung beschrieben. Gegebenenfalls werden Begleitmaßnahmen festgelegt wie z.B. Umleitungen, Änderungen im öffentlichen Linienverkehr usw.

Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmer
Baustellen (Straßenverkehr)
+49851 396-281, 424+49851 396-382222