Ausweise

Personalausweis

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.

Die Ausweispflicht erfüllt auch, wer einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes besitzt, ihn auf Verlangen vorlegt und den Lichtbildabgleich ermöglicht.

Ein Personalausweis ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, danach (ab dem 24. Geburtstag) 10 Jahre gültig.

Eine Verlängerung der Gültigkeit des Personalausweises ist nicht möglich, er muss nach Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.Der Antrag auf Neuausstellung (bei einziger Wohnung oder Hauptwohnsitz in der Stadt Passau) erfolgt durch eine persönliche Vorsprache bei einem der Bürgerbüros.

Für Kinder kann ebenfalls ein Personalausweis ausgestellt werden, wobei eine persönliche Anwesenheit des Kindes bei der Antragstellung erforderlich ist.

Bei Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind grundsätzlich eine Zustimmungserklärung, sowie der Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten erforderlich.

Reisepass

Beim Überschreiten von Staatsgrenzen ist grundsätzlich das Mitführen eines Reisepasses erforderlich. Ob eine Passpflicht besteht, ist in den jeweiligen Staaten unterschiedlich gesetzlich geregelt. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union und in den meisten Urlaubsländern reicht für Deutsche jedoch die Vorlage des Personalausweises aus. Einzelheiten können Sie vom Auswärtigen Amt, Ihrem Reisebüro oder der Botschaft des jeweiligen Landes auf Anfrage erfahren.

Ein deutscher Reisepass ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, danach (ab dem 24. Geburtstag) 10 Jahre gültig.

Eine Verlängerung der Gültigkeit des Reisepasses ist nicht möglich, er muss nach Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.

Vorläufiger Reisepass

In besonders dringenden Ausnahmefällen (Expresspass nicht möglich) kann kurzfristig ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Dringlichkeit ist nachzuweisen. Der vorläufige Reisepass ist bis zu einem Jahr gültig, wird jedoch nicht von allen Ländern akzeptiert. 

Reisepass im Expressverfahren

Bei der Bundesdruckerei kann auch ein Reisepass im Expressverfahren bestellt werden. Die Bearbeitungszeit (Antragstellung bis Aushändigung) beträgt im Idealfall drei bis vier Arbeitstage. Sofern die Aushändigung im Bürgerbüro im Dienstleistungszentrum Passavia gewünscht ist, verlängert sich die Bearbeitungszeit um einen Arbeitstag. Zusätzlich zur Gebühr muss ein Aufpreis von 32 Euro gezahlt werden.

Bitte beachten Sie!

Die Ausstellung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses für unverheiratete Minderjährige unter 18 Jahren bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. der Sorgerechtsbeschluss, die Bestallung des Vormundschaftsgerichts oder die vom Jugendamt oder einem Notar öffentlich beurkundeten Sorgeerklärungen vorzulegen.

 

eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.

Wie der Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel enthält diese Chipkarte den Online-Ausweis. Ihre Inhaberinnen und Inhaber können sich damit sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.
Die eID-Karte mit dem Online-Ausweis ist für digitale Dienstleistungen bestimmt. Sie ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis für die Identifizierung, bspw. auf Reisen. Die eID-Karte kann daher in keinem Fall als hoheitliches Reisedokument verwendet werden.
Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und gegen eine Gebühr von 37,00€ ausgegeben.

Für Sie zuständig

Stadt Passau, Altes Rathaus

Rathausplatz 2
94032 Passau

Stadt Passau, Dienstleistungszentrum Passavia

Vornholzstr. 40

94036 Passau

Weitere Informationen

Zuständige Dienststelle
Entstehende Kosten

Personalausweis: 

  • 22,80 EUR (noch nicht 24 Jahre alt)
  • 37,00 EUR (alle Übrigen)
  • vorläufiger Personalausweis: 10 EUR

Reisepass: 

  • Unter 24 Jahren: 37,50 EUR
  • Über 24 Jahre alt: 70 Euro
  • Vielreisende (Reisepass mit 48 Seiten): Gebühr plus 22 Euro Aufpreis
  • Express-Bestellung: Gebühr plus 32 Euro Aufpreis
  • Vorläufiger Reisepass: 26 Euro
Notwendige Unterlagen

Personalausweis: 

  • aktuelles biometrisches Lichtbild nach den Vorgaben der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde (bei erstmaliger Ausstellung eines Ausweispapiers)

Reisepass: 

  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • bisheriges Ausweispapier 

Ab 01.11.2007 werden Fingerabdrücke in den ePass aufgenommen. Dies gilt nicht für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.