Apotheken

Abnahme einer Apotheke

Die Abnahme erfolgt durch eine Besichtigung der Stadt Passau und des ehrenamtlichen Pharmazierates bei der Regierung von Niederbayern.

Hierbei wird geprüft ob die Räumlichkeiten den gesetzliche Vorgaben entsprechen.

Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis

Wer in Passau eine Apotheke betreiben will, bedarf der Erlaubnis der Stadt Passau als zuständige Kreisverwaltungsbehörde. Die Apotheke darf erst eröffnet werden, nachdem wir bescheinigt haben, dass die Apotheke den gesetzlichen Anforderungen entspricht (Abnahme). Die Erlaubnis verpflichtet zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung.

Genehmigung eines Versorgungsvertrages nach dem Gesetz über das Apothekenwesen

Wenn der Inhaber einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke ein Krankenhaus oder ein Altenheim mit Arzneimitteln versorgen möchte, ist hierzu ein schriftlicher Vertrag zu schließen. Dieser Vertrag bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Genehmigung der Stadt Passau. Bis zur Erteilung der Genehmigung ist der Versorgungsvertrag schwebend unwirksam.

Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmer
Apotheken
+49851 396-285+49851 396-131204

Weitere Informationen

Notwendige Unterlagen

Zur Antragsstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis Apotheke mit Angaben, ab wann welche Apotheke in welcher Eigenschaft (Eigentümer, Pächter, etc.) betreiben wird
  • Approbationsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie), ggf. Promotionsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Ärztliches Zeugnis    
  • Hierin muss ausdrücklich vermerkt sein, dass der Antragssteller körperlich und geistig zur Führung einer Apotheke geeignet, sowie frei von Suchterkrankungen sind.
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro)
  • Führungszeugnis (Belegart "O", zu beantragen bei Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro)
  • Kopie Personalausweis oder Reisepass 
  • Bestätigung der Apothekerkammer über die bei ihr gemeldeten Tätigkeiten und Stellungnahme zur Zuverlässigkeit 
  • Eidesstattliche Versicherung    
  • Erklärung über das Betreiben anderer Apotheken    
  • Lebenslauf (mit Angaben über Ausbildung und bisherige berufliche Tätigkeit, insbesondere Nachweis der pharmazeutischen Tätigkeit der letzten zwei Jahre vor Antragstellung)
  • Pläne
    • Amtlicher Lageplan des Grundstücks mit genauer Ortsangabe (nur notwendig bei Neuerrichtung einer Apotheke)
    • Bezeichnung der vorgesehenen Betriebsräume
    • Der Verwendungszweck, sowie die jeweilige Größe (qm) der Räume ist anzugeben. Allerdings wird dies in der Regel nur bei neu errichteten Apotheken benötigt.
    • Raumnachweis (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Nachweis über die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Apotheke (Original oder beglaubigte Kopie)
    • als Eigentümer der Apotheke: Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Testament
    • als Pächter der Apotheke: Pachtvertrag
    • Erklärung des Verpächters: Der Verpächter hat der Kreisverwaltungsbehörde schriftlich eine Erklärung über den Grund zur Verpachtung abzugeben (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ApoG)
    • als Verwalter der Apotheke: Verwaltungsvertrag
Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers