Sie möchten ein Fahrzeug außer Betrieb setzen?
Dafür benötigen wir generell folgende Unterlagen:
- Fahrzeug-Schein/Zulassungsbescheinigung I
- Kennzeichenschild(er)
- Bei endgültiger Außerbetriebssetzung muss ein Verwertungsnachweis oder eine Verbleibserklärung vorgelegt werden.
Hinweise:
Reservierung
Bei Außerbetriebsetzung kann das Kennzeichen für eine spätere Zulassung wieder reserviert werden.
Zahlungsweise der Gebühren
Sie können die anfallenden Gebühren mittels Bargeld oder EC-Karte bezahlen.
Internetbasierte "Außerbetriebsetzung" eines Fahrzeuges (so funktioniert es)
- Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2015 neu- bzw. wiederzugelassen werden, haben neue Stempelplaketten und eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode,
- Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) freilegen (darunter wird ein Sicherheitscode sichtbar),
- Verdeckung der Siegelplakette(n) des / der Kennzeichen(s) abziehen (darunter wird jeweils ein Sicherheitscode sichtbar),
- Sicherheitscode abschreiben oder als QR-Code einscannen,
- Identität mittels des neuen Personalausweises (nPA) auf der zentralen Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vornehmen,
- Eingabe des Fahrzeugkennzeichens, Eingabe des / der Sicherheitscode(s) auf dem Formular des Portals,
- Bezahlung der Gebühr mittels ePayment-System,
- ein Klick noch und das Fahrzeug ist nach Übermittlung der Daten an die zuständige Zulassungsbehörde (wird über das Kennzeichen ermittelt) mit dem Datum der Bearbeitung in der Zulassungsbehörde abgemeldet,
- die Zustellung des Bescheides erfolgt postalisch oder unter Nutzung von DE-Mail.