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Grenzenlos lebenswert

Beglaubigung von Kopien

Die Beglaubigung ist eine Bestätigung, dass die Kopie eines Schriftstückes, welches von einer Behörde ausgefertigt worden ist, mit dem vorgelegten Original, übereinstimmt. Dies ist auch bei ausländischen Schriftstücken zur Vorlage bei einer Behörde möglich.

Es dürfen nur Schriftstücke beglaubigt werden, die

  • von einer Behörde ausgestellt oder 
  • zur Vorlage für eine Behörde bestimmt sind.

Zur Beglaubigung legen Sie bitte das Original vor. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nur das gesamte Schriftstück (keine Auszüge) beglaubigt werden darf.

Amtliche Beglaubigungen sind nicht möglich für private Schriftstücke, die privat verwendet werden sollen. Hier empfiehlt sich die Beglaubigung durch einen Notar.

Die Meldebehörde hat keine Befugnis zur öffentlichen Beglaubigung. Öffentliche Beglaubigungen sind nach dem Beurkundungsgesetz grundsätzlich den Notaren/Notarinnen vorbehalten. Öffentliche Beglaubigungen sind beispielsweise vorgesehen bei Anmeldungen zum Vereins- und Handelsregister, bei der Ausschlagung der Erbschaft, bei Eintragungserklärungen für das Grundbuch und bei Erklärungen im Zwangsversteigerungsverfahren.

Nicht beglaubigt werden dürfen Abschriften, deren ausschließliche Zuständigkeit zur Beglaubigung für eine andere Dienststelle gegeben ist. So dürfen z.B. Abschriften oder Vervielfältigungen von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden nur die Standesämter, Ablichtungen und ähnliche Vervielfältigungen von Abschriften der Katasterbücher und von Auszügen aus dem Katasterkartenwerk nur das Liegenschaftskataster führende Vermessungs- und Katasteramt beglaubigen.

Anschrift

Bürgerbüro Stadt Passau, Dienstleistungszentrum Passavia

Adresse in Karte anzeigen

Vornholzstr. 40

94036 Passau

Telefon: +49 (0) 851/396-100

E-Mail: buergerbuero@passau.de

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ohne Termin ist möglich.
Zur Vermeidung von Wartezeiten wird eine Terminvereinbarung empfohlen, diese ist online möglich.


Montag, Dienstag: 7:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch, Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 bis 17:00 Uhr

Bürgerbüro Stadt Passau, Altes Rathaus

Adresse in Karte anzeigen

Rathausplatz 2

94032 Passau

Telefon: Telefon:+49 (0) 851/396-225

E-Mail: buergerbuero@passau.de

Öffnungszeiten

Termine nach Online-Vereinbarung!
In begrenztem Umfang auch Vorsprachen ohne Termin möglich. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird Terminvereinbarung jedoch dringend empfohlen.

Montag, Dienstag: 7:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch, Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 bis 17:00 Uhr

Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers

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