Genehmigungs­freistellungen

Im Genehmigungsfreistellungsverfahren sind Bauvorhaben genehmigungsfrei, wenn sie den Festsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans oder einer Satzung über einen Vorhaben- und Erschließungsplan und etwaigen örtlichen Bauvorschriften (z.B. einer Gestaltungssatzung) nicht widersprechen, also ohne Ausnahmen und Befreiungen zulässig sind, die Erschließung gesichert ist und die Stadt Passau nicht innerhalb eines Monats nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll; die Stadt Passau kann auch schon früher dem Bauherrn schriftlich mitteilen, dass sie die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens nicht verlangen wird.
Dafür, dass diese Voraussetzungen tatsächlich vorliegen und dass bei der Ausführung des Bauvorhabens alle zu beachtenden Vorschriften eingehalten werden, ist der Bauherr zusammen mit den von ihm am Bau Beteiligten (z. B. dem Entwurfsverfasser) verantwortlich. Spätestens gleichzeitig mit der Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Stadt muss der Bauherr die Nachbarn von dem Vorhaben unterrichten.

Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmer
Bauordnungsamt - Genehmigungen
+49851 396-466+49851 396-296107