Nutzungsänderung

Die Nutzungsänderung von baulichen und sonstigen Anlagen bedarf der Genehmigung, wenn für die neue Nutzung andere öffentlich-rechtliche Anforderungen als für die bisherige Nutzung gelten (z.B. planungsrechtliche Zulässigkeit, Stellplatzsatzung, Brandschutz usw.).

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Bauordnungsamt - Genehmigungen
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