Zuerkennung ausländische Fahrerlaubnis

Wenn Ihnen das Recht aberkannt worden ist in Deutschland von Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch machen zu dürfen, müssen Sie eine Zuerkennung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen.

Die Führerscheinstelle der Stadt Passau ist für die Zuerkennung Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis zuständig, wenn Sie in Passau mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Sollten Sie keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, ist jede beliebige Führerscheinstelle zuständig.

Das Gericht entscheidet im Strafverfahren nicht darüber, ob nach Ablauf der Sperrfrist die Fahrerlaubnis zuerkannt werden kann. Es ist vielmehr Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde zu prüfen, ob alle Voraussetzungen für eine Zuerkennung vorliegen. Insbesondere müssen Sie die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen und dürfen nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen haben.

Wichtiger Hinweis zur Zuständigkeit:

Die Behörde, welche Ihnen das Recht von Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch machen zu dürfen aberkannt hat, ist vertraut mit Ihrem individuellen Fall und hat alle notwendigen Unterlagen zur Antragsbearbeitung bereits vorliegen. Daher empfiehlt es sich, den Antrag dort zu stellen.

 

Eine persönliche Vorsprache kann im Einzelfall zur Klärung Ihrer Identität notwendig sein. Sie erhalten dafür gesondert eine Aufforderung.

Den entsprechenden Antrag können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich stellen. 

Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmer
Fahrerlaubnisse
+49851 396-122+49851 396-88381202
Fahrerlaubnisse
+49851 396-783+49851 396-88381202

Weitere Informationen

Entstehende Kosten

Die Gebühr für den Antrag auf Zuerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis beträgt 173,80 €. Bei einem Wohnsitz in Passau beträgt die Gebühr 172,40 €.

Für die Beantragung des Führungszeugnisses fallen zusätzliche Kosten an.

Notwendige Unterlagen
  • Personalausweis, Reisepass oder weitere gültige Ausweisdokumente (Kopie, ggf. Vorder- u. Rückseite)
  • Kopie ausländischer Führerschein ggf. mit Übersetzung
  • Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde, ggf. mit Übersetzung
  • ein erweitertes behördliches Führungszeugnis (mit Hauptwohnsitz in Passau: zu beantragen im Bürgerbüro im Dienstleistungszentrum Passavia oder im Alten Rathaus, ohne Wohnsitz in Deutschland: der Antrag für das Führungszeugnis kann über den unten angefügten Link ausgedruckt werden.)