Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Die Berechtigung, Kraftfahrzeuge im Inland mit einer ausländischen Fahrerlaubnis zu führen, richtet sich nach §29 ff (FeV). Demnach dürfen Sie nach erstmaligem Zuzug und folgender Hauptwohnsitznahme in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich längsten noch bis zu sechs Monate von Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch machen (Ausnahme: EU-/EWR-Fahrerlaubnisse). Eine rechtzeitige Umschreibung eines ausländischen Führerscheindokuments aus einem Drittstaat oder Anlage 11 (FeV) Staat ist daher unbedingt erforderlich.

Mit einer ungültigen Fahrerlaubnis sind Sie nicht mehr berechtig, ein Kraftfahrzeug zu führen, bis Sie einen entsprechenden deutschen Führerschein erteilt bekommen haben.

 

Einen entsprechenden Antrag können Sie über

stellen. 

Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmer
Fahrerlaubnisse
+49851 396-148+49851 396-88381201
Fahrerlaubnisse
+49851 396-287+49851 396-88381201

Weitere Informationen

Entstehende Kosten

Die Gebühr ist antragsabhängig und beträgt 36,60 € oder 43,90 €.

Notwendige Unterlagen

Notwendige Unterlagen für die Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis oder eines Staates, welcher in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt ist (ohne Prüfungspflichten):

  • Personalausweis, Reisepass oder weitere gültige Ausweisdokumente (Kopie, ggf. Vorder- u. Rückseite)
  • ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
  • ausländisches Führerscheindokument im Original

Notwendige Unterlagen für die Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat oder eines Staates, welcher in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt ist (mit Prüfungspflichten):

  • Personalausweis, Reisepass oder weitere gültige Ausweisdokumente (Kopie, ggf. Vorder- u. Rückseite)
  • ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
  • ausländisches Führerscheindokument im Original
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs (Umfang 9x45 Minuten in Präsenz) im Original
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle im Original (nicht älter als zwei Jahre)
  • Mitteilung der Fahrschule (durch eine Kopie des Ausbildungsvertrags oder Stempel der Fahrschule)

Gegebenenfalls werden für die Umschreibung von C- und D-Klassen weitere Unterlagen bzw. ein Führungszeugnis benötigt.