Finanzierung von Ausgleichsmaßnahmen

Kostenerstattungsbetrag

Der Kostenerstattungsbetrag dient der Deckung des Aufwands der Stadt für den Erwerb von Ausgleichsflächen sowie des Aufwands für die Planung und Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen, die durch den Eingriff in die Natur und Landschaft auf den Baugrundstücken selbst erforderlich werden.

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