Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E und DE

Die Fahrerlaubnisklassen für Lastkraftwagen und Bus werden seit Einführung der neuen Fahrerlaubnisklassen zum 01.01.1999 nur noch befristet erteilt. Im Zuge einer Verlängerung haben Sie der Fahrerlaubnisbehörde Ihre körperliche Eignung nachzuweisen. Mit der Verlängerung der Fahrerlaubnis wird ein neues Führerscheindokument ausgestellt.

Die zu verlängernden Klassen werden je Verlängerung auf die Dauer von fünf Jahren befristet. Das Ablaufdatum kann auf eigenen Wunsch und gegen Unterschrift entsprechend (kürzer) angepasst werden. Sobald eine Fahrerlaubnisklasse länger als fünf Jahre abgelaufen ist, kann eine Verlängerung nur in Verbindung mit der Ablegung einer Theorie- und Praxisprüfung beim TÜV erfolgen.

Die Verlängerung kann bereits ab sechs Monaten vor Ablauf ohne Laufzeiteinschränkungen beantragt werden.

 

Einen entsprechenden Antrag können Sie über

stellen. 

Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmer
Fahrerlaubnisse
+49851 396-148+49851 396-88381201
Fahrerlaubnisse
+49851 396-287+49851 396-88381201

Weitere Informationen

Entstehende Kosten

Die Gebühr für die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis beträgt 38,80 €.

Für die Ausfertigung eines Fahrerqualifizierungsnachweises bei der Eintragung der Schlüsselzahl 95 fallen zusätzliche Kosten an.

 

Notwendige Unterlagen

Verlängerung der Klassen C1, C, C1E, CE:

  • Personalausweis, Reisepass oder weitere gültige Ausweisdokumente (Kopie, ggf. Vorder- und Rückseite)
  • Ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
  • Führerscheinkopie (Vorder- und Rückseite)
  • Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 zur FeV (nicht älter als zwei Jahre)

  • Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5.1 zur FeV (nicht älter als ein Jahr)

Verlängerung der Klassen D1, D, D1E und DE:

  • Personalausweis, Reisepass oder weitere gültige Ausweisdokumente (Kopie, ggf. Vorder- und Rückseite)
  • Ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
  • Führerscheinkopie (Vorder- und Rückseite)
  • Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 zur FeV (nicht älter als zwei Jahre)
  • Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5.1 zur FeV (nicht älter als ein Jahr)
  • PU für die Fahrgastbeförderung nach Anlage 5.2 zur FeV (nur nach Ablauf und ab dem 50. Lebensjahr)

  • Erweitertes behördliches Führungszeugnis (einen entsprechenden Handzettel für die Antragstellung im Bürgerbüro der Stadt Passau erhalten Sie auf Anfrage per Post oder vor Ort in der Führerscheinstelle)