Ersterteilung der Fahrerlaubnis

Eine erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen Sie, wenn Sie bisher noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind oder waren. Eine Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Erreichen des gesetzlichen Mindestalters möglich.

Einen entsprechenden Antrag können Sie über

stellen. 

 

Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmer
Fahrerlaubnisse
+49851 396-148+49851 396-88381201
Fahrerlaubnisse
+49851 396-287+49851 396-88381201

Weitere Informationen

Entstehende Kosten

Die Höhe der Antragsgebühr beginnt bei 43,90 €, die Kosten der Antragstellung sind allerdings antragsabhängig.

Notwendige Unterlagen
  • Personalausweis, Reisepass oder weitere gültige Ausweisdokumente (Kopie, ggf. Vorder- und Rückseite)
  • Ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
  • Mitteilung der Fahrschule (durch eine Kopie des Ausbildungsvertrags oder Stempel der Fahrschule)
  • Nachweis Erste-Hilfe-Kurs im Original
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle im Original (nicht älter als zwei Jahre)

Zusätzlich bei begleitetem Fahren ab 17 Jahre:

  • Zusatzantrag gemäß den Regelungen des „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre“
  • Kopie der Ausweisdokumente und Führerscheindokumente aller beantragter Begleitpersonen
  • Ggf. Karteikartenabschrift der den Führerschein einer Begleitperson ausstellenden Behörde (keine Notwendigkeit bei Ausstellung durch die Stadt Passau)