Bestattungswesen

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Bereitstellung von Grabplätzen

Auf den städtischen Friedhöfen sind Sarg- und Urnenbestattungen möglich. Sollten Sie ein Grabnutzungsrecht neu erwerben wollen (aufgrund eines Todesfalls oder zur Vorsorge), vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Beratung mit unseren Mitarbeitern. Die Grabnutzungsgebühren sind für die jeweilige Nutzungsdauer im Voraus zu bezahlen.

  • Neuerwerb eines Nutzungsrechts im Todesfall:
    • bei Sargbestattungen: 20 Jahre
    • bei Sargbestattung Kind (bis zum vollendeten 11. Lebensjahr): 15 Jahre
    • bei Totgeburten und Föten: 5 Jahre
    • bei Urnenbestattungen: 10 Jahre
  • Neuerwerb eines Nutzungsrechts zur Vorsorge:
    • mindestens 5 Jahre
    • maximal 20 Jahre

Mögliche Grabarten

  • Wahlgrab

Ein Wahlgrab ist ein auf dem Friedhof frei wählbares Grab, das als Einzel-, Doppel- oder Mehrfachgrab oder als Urnenerd- oder Urnenwandgrab zur Verfügung steht. Anlässlich einer Beisetzung wird das Nutzungsrecht zunächst für den Zeitraum der Ruhefrist vergeben und kann dann beliebig oft verlängert werden.

  • Reihengrab

In einem Reihengrab kann nur eine Person im Sarg beigesetzt werden. Die Lage kann nicht frei gewählt werden. Es wird für die Dauer der Ruhefrist bereitgestellt und nach Ablauf neu belegt.

  • Grüfte und Mausoleen

Grüfte sind gemauerte Erdkammern, in denen die Beisetzung in einem Zinksarg oder einem Holzsarg mit Zinkeinlage stattfindet. In Grüften können auch Urnen bestattet werden.

 

Exhumierungen und Umbettungen

Die Würde des Verstorbenen, das sittliche Empfinden der Allgemeinheit und das Wesen des Friedhofes als letzte Ruhestätte gebieten es, dass Leichen vor Ablauf der Ruhefrist nicht mehr aus ihrer Grabstätte entfernt werden. Wegen der Gleichstellung von Erd- und Feuerbestattung gelten diese Gesichtspunkte grundsätzlich auch für Aschenreste.

Der Schutz der Totenruhe ist das oberste Gebot.

Exhumierungen und Umbettungen nach Ablauf der Ruhefrist sind prinzipiell möglich, wenn die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Das Vorliegen triftiger Gründe ist Voraussetzung. Es sind ein schriftlicher Antrag, sowie die Zustimmung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich.

 

Kriegsgräberanlagen

Ermöglichung des Andenkens an die Gefallenen der Kriege und der Opfer der Gewaltherrschaft. Die Kriegsgräberanlage befindet sich auf dem Innstadtfriedhof.

 

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