Beglaubigung

Bei Beglaubigungen für Rentenzwecke setzen Sie sich bitte ausschließlich mit dem Versicherungsamt der Stadt Passau in Verbindung.

Beglaubigung von Kopien

Die Beglaubigung ist eine Bestätigung, dass die Kopie eines Schriftstückes, welches von einer Behörde ausgefertigt worden ist, mit dem vorgelegten Original, übereinstimmt. Dies ist auch bei ausländischen Schriftstücken zur Vorlage bei einer Behörde möglich.

Es dürfen nur Schriftstücke beglaubigt werden, die

  • von einer Behörde ausgestellt oder 
  • zur Vorlage für eine Behörde bestimmt sind.

Zur Beglaubigung legen Sie bitte das Original vor. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nur das gesamte Schriftstück (keine Auszüge) beglaubigt werden darf.

Amtliche Beglaubigungen sind nicht möglich für private Schriftstücke, die privat verwendet werden sollen. Hier empfiehlt sich die Beglaubigung durch einen Notar.

Die Meldebehörde hat keine Befugnis zur öffentlichen Beglaubigung. Öffentliche Beglaubigungen sind nach dem Beurkundungsgesetz grundsätzlich den Notaren/Notarinnen vorbehalten. Öffentliche Beglaubigungen sind beispielsweise vorgesehen bei Anmeldungen zum Vereins- und Handelsregister, bei der Ausschlagung der Erbschaft, bei Eintragungserklärungen für das Grundbuch und bei Erklärungen im Zwangsversteigerungsverfahren.

Nicht beglaubigt werden dürfen Abschriften, deren ausschließliche Zuständigkeit zur Beglaubigung für eine andere Dienststelle gegeben ist. So dürfen z.B. Abschriften oder Vervielfältigungen von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden nur die Standesämter, Ablichtungen und ähnliche Vervielfältigungen von Abschriften der Katasterbücher und von Auszügen aus dem Katasterkartenwerk nur das Liegenschaftskataster führende Vermessungs- und Katasteramt beglaubigen.

Beglaubigungen von Kopien sind grundsätzlich kostenpflichtig. 

Beglaubigung von Unterschriften

Die Beglaubigung der Unterschrift ist eine Bestätigung der Echtheit Ihrer Unterschrift.

Für eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift sprechen Sie bitte persönliche vor und bringen Sie den Personalausweis oder Reisepass mit. 

Bitte leisten Sie Ihre Unterschrift erst bei uns und nicht schon vorher.

Die Gebühr beträgt 10 EUR.

Für Sie zuständig

Stadt Passau, Altes Rathaus

Rathausplatz 2
94032 Passau

Stadt Passau, Dienstleistungszentrum Passavia

Vornholzstr. 40

94036 Passau