Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland
Vollzug der Wassergesetze; Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 15 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) für das Einleiten von geklärtem Abwasser aus der Kläranlage Passau-Haibach in die Donau, linkes Ufer, bei Stromkilometer 2.223,75

durch die Stadt Passau, Dienststelle Stadtentwässerung, Rathausplatz 1, 94032 Passau

hier: Öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Erlaubnisbescheides

Hinweis: Maßgeblich sind die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (Art. 27 a Abs. 1 Satz 4 BayVwVfG)!

 

Eintragung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
​​​​​​​Energiespeicher Riedl (ESR), Planfeststellung und Umweltverträglichkeitsprüfung für die Errichtung eines Pumpspeicherkraftwerks im Landkreis Passau, Markt Untergriesbach, Ortsteil Gottsdorf, Riedl und Jochenstein
Vorl. Sicherung des vom Ingenieurbüro Wagmann, Passauer Straße 2, 94081 Fürstenzell ermittelten Überschwemmungsgebiets am Haibach vom Mündungsbereich der Donau bei Strom - km 2224,25 bis zur Staatsgrenze zu Österreich auf dem Gebiet der Stadt Passau:
vom Mündungsbereich der Donau bei Strom - km 2224,25 bis zur Staatsgrenze zu Österreich auf dem Gebiet der Stadt Passau:
Abgegebene Fundgegenstände
Folgende Gegenstände wurden in den letzten zwei Monaten in der Stadt Passau abgegeben:

 

Die Eigentümer werden aufgefordert ihre Rechte in der angegebenen Meldefrist im Fundamt der Stadt Passau 

Zimmer 107, Rathausplatz 2 (Eingang Schrottgasse), 94032 Passau
Telefon: 0851/396-144, Email: fundamt@passau.de

geltend zu machen. 

Nach Ablauf der Meldefrist wird über die Fundsache anderweitig verfügt.