Allgemeiner Sozialdienst

Bezirkssozialarbeit

Beratung und Vermittlung von Hilfen

  • in Not- und Problemlagen
  • für Alleinerziehende
  • während der Schwangerschaft
  • in Erziehungsfragen
  • in Trennungs- und Scheidungssituationen
  • in Fragen des Sorge- und Umgangsrechtes
  • für Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr

Vermittlung und sozialpädagogische Begleitung von Erziehungshilfen

  • Erziehungsbeistandschaft gemäß § 30 SGB VIII
  • Sozialpädagogische Familienhilfe gemäß § 31 SGB VIII
  • Erziehung in einer Tagesgruppe/heilpädagogischen Tagesgruppe gemäß § 32 SGB VIII
  • Unterbringung in einer Pflegefamilie gemäß § 33 SGB VIII
  • Unterbringung in einem Internat, einer Heimeinrichtung oder einer betreuten Wohnform gemäß § 34 SGB VIII
  • Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in Einrichtungen gemäß § 35 a SGB VIII
  • Unterbringung in einer Eltern-/Kind-Einrichtung gemäß § 19 SGB VIII
  • Hilfen für junge Volljährige bis 21. Lebensjahr gemäß § 42 SGB VIII

Gutachterliche Stellungnahmen an Familiengerichte und Vormundschaftsgerichte (gem. § 50 SGB VIII)

  • Fachliche Mitwirklung in Angelegenheiten insbesondere des Sorgerechtes, des Umgangsrechtes sowie in Fragen der Kindeswohlgefährdung, des Gewaltschutzes sowie in Adoptionsangelegenheiten
  • Aufzeigen von Möglichkeiten der Jugendhilfe
  • Stellungnahmen erfolgen im Regelfall auf Anforderung des zuständigen Familiengerichtes oder Vormundschaftsgerichtes oder Oberlandesgerichtes

Kinderschutz
Wir sind Ansprechpartner für Institutionen und Privatpersonen in Bezug auf Gefährdungssituationen von Kindern und Jugendlichen, insbesondere bei

  • Körperlicher Misshandlung und Vernachlässigung
  • Seelischer Misshandlung und Vernachlässigung
  • Sexuellem Missbrauch
  • Gewalt in der Familie
  • Selbstmordgefährdung
  • Alkohol-/Drogenkonsum

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf , wenn Sie den Verdacht haben, dass sich ein Kind oder ein Jugendlicher in einer entsprechenden Notlage befindet.

Sollten Sie Bedenken haben oder noch unsicher sein, können Sie den Fall zunächst auch anonym schildern.
Wir sind bemüht mit der Meldung sorgfältig umzugehen, versuchen eine Klärung der Situation herbeizuführen und Hilfen anzubieten oder sonstige Maßnahmen einzuleiten.  
Nur wenn wir alle mutig unsere menschliche Verantwortung wahrnehmen, kann das Leid von Kindern verhindert werden. Bitte unterstützen Sie uns hierbei!  

Versorgung von Kindern in Notsituationen
Stehen Eltern aufgrund von Erkrankung oder sonstigen Notfällen vorübergehend nicht zur Versorgung der Kinder zur Verfügung, vermitteln wir geeignete Betreuung und Hilfe.

Krisenintervention und vorläufige Inobhutnahme
Ist eine vorläufige Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen erforderlich aufgrund einer Krisensituation in der Familie oder aus sonstigen Gründen, so leisten wir entsprechende Hilfen und bieten Unterbringungsmöglichkeiten an.

Begleitung von Pflegeeltern
Manche Kinder können aus verschiedenen Gründen nicht in der eigenen Familie aufwachsen, benötigen aber die Zugehörigkeit zu einer Familie, um sich positiv entwickeln zu können. Wir vermitteln Kinder und Jugendliche in eine Pflegefamilie, beraten die Herkunftsfamilie ebenso wie die aufnehmende Familie und begleiten das Pflegeverhältnis.
Wir schätzen die Arbeit und das Engagement von Pflegefamilien hoch ein und sind bemüht, sie bei dieser Aufgabe zu unterstützen und zur Fortbildung und Vernetzung beizutragen.
Wir suchen Pflegeeltern für Kinder und Jugendliche, welche kurzzeitig oder dauerhaft nicht in der eigenen Familie verbleiben können. 
Möchten Sie sich als Pflegefamilie zur Verfügung stellen und wünschen Sie nähere Informationen hierzu, rufen sie uns an oder vereinbaren sie einen Gesprächstermin. 

Es gibt verschiedene Formen von Pflege:

  • Tagespflege
  • Wochenpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Vollzeitpflege
  • Sonderpädagogische Vollzeitpflege.

Adoptionsvermittlung
Wir sind Mitglied der Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle Niederbayern-Ost.
Wir beraten:

  • Abgebende Eltern oder Elternteile
  • Adoptionsbewerber

Wir begleiten während des Adoptionsverfahrens und nach erfolgter Adoption
Wir unterstützen Adoptierte bei der Herkunftssuche

Haben Sie Fragen zum Thema Adoption oder zu Sonderformen der Adoption wie Adoption durch einen Verwandten oder Stiefelternteil oder zur Auslandsadoption können Sie sich gerne an uns wenden.

Wir versichern selbstverständlich Vertrauensschutz.

Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmer
Bezirkssozialarbeiter - Auerbach
+49851 396-714, 707+49851 396-88777EG 13, EG 2
Bezirkssozialarbeiter - Grubweg
+49851 396-713+49851 396-88777EG 04
Bezirkssozialarbeiter - Hacklberg
+49851 396-718, 717+49851 396-88777EG 5, EG 9
Bezirkssozialarbeiter - Haidenhof Nord
+49851 396-714+49851 396-88777EG 13
Bezirkssozialarbeiter - Haidenhof Süd
+49851 396-707, 715+49851 396-88777EG 2, EG 12
Bezirkssozialarbeiter - Hals, Ilzstadt
+49851 396-717+49851 396-88777EG 9
Bezirkssozialarbeiter - Heining, Rittsteig
+49851 396-712+49851 396-88777EG 3
Bezirkssozialarbeiter - Innstadt, Altstadt
+49851 396-715+49851 396-88777EG 12
Bezirkssozialarbeiter - Neustift
+49851 396-224, -758+49851 396-88777EG 11
Bezirkssozialarbeiter - Schalding l.d.D.
+49851 396-718+49851 396-88777EG 5
Bezirkssozialarbeiter - Schalding r.d.D
+49851 396-707+49851 396-88777EG 2
Jugendhilfe im Strafverfahren

Junge Menschen sind ab Eintritt des 14. Lebensjahres strafmündig. Die Straffälligkeit Jugendlicher steht oftmals im Zusammenhang mit der aktuellen Lebenssituation und/oder  langanhaltenden problematischen Entwicklungsverläufen. Es handelt sich zum Teil um einmalige Verfehlungen, aber auch um fortgesetzte Neigung zu delinquentem Verhalten. Der psychosoziale Hintergrund dieser Straftaten ist oft vielfältig und der junge Mensch bedarf häufig besonderer pädagogischer Unterstützung. Für den jungen Menschen wie auch die Eltern und Familienmitglieder stellt die wiederholte Begehung von Straftaten eine deutliche Belastung und Gefährdung der weiteren Entwicklung dar. Mit den Straftaten geht auch oft einher, dass Unbeteiligte materiell und physisch geschädigt werden, so dass die Reduzierung weiterer Straftaten ein kommunales und gesellschaftliches Anliegen darstellt. Um eine dauerhafte Stabilisierung in der Entwicklung der Jugendlichen zu erreichen, ist es notwendig, im Rahmen einer einfühlsamen aber auch in festen Wertepositionen verankerten Beratung dem betroffenen Jugendlichen zu helfen, soziale und berufliche Perspektiven zu entwickeln, Verhalten und soziale Einstellungen zu verändern und eine allmähliche soziale Integration in das Gemeinwesen anzustreben. Hierzu ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Justiz und Polizei, Schulen, Betrieben, Arbeits-, Sozial- und Gesundheitsämtern sowie freien Trägern der Jugendbildung und Jugendhilfe notwendig.

Der Aufgabenbereich umfasst:

  • Beratung von straffälligen und sozial auffälligen Jugendlichen (14-18 Jahren) , Heranwachsenden und ihren Familien
  • Einleitung stabilisierender pädagogischer Maßnahmen in der sozialen Lebenswelt (z.B. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Hausaufgabenbetreuung, etc.)
  • Einleitung von pädagogischen ambulanten und stationären Maßnahmen der Jugendhilfe bei sozial auffälligen und delinquenten Jugendlichen
  • Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen im Rahmen von Jugendstrafverfahren
  • Teilnahme und pädagogische Sozialanamnese während der Hauptverhandlung an Jugendgericht, Jugendschöffengericht und Jugendkammer
  • Überwachung von richterlichen Auflagen (Therapieweisungen, Weisungen zur Teilnahme an berufsfördernden oder schulischen Maßnahmen, Nachmittagsbetreuung, etc.)
  • Kooperationsbesprechungen mit Vertretern von Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz
  • Kooperation mit sozialen Instititutionen in Stadt- und Landkreis Passau (Arbeitsamt, Gesundheitsamt, psychosoziale Beratungsstellen, etc.) sowie mit Betrieben zur beruflichen Eingliederung
  • Soziale Trainingskurse mit Schwerpunkt Gewalt- und Intensivstraftäter
  • Erziehungsberatung
  • Krisenintervention
  • Übernahme intensivpädagogischer Fälle im Rahmen von Betreuungsweisungen
  • Im Vorfeld bereits: Intervention bei Straftaten vor dem 14. Lebensjahr
Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmer
Jugendhilfe im Strafverfahren
+49851 396-567+49851 396-88777EG 16
Erziehungsbeistandschaft

Der Allgemeine Sozialdienst vermittelt Betreuung im Rahmen einer Erziehungsbeistandschaft gemäß § 30 SGB VIII als ambulante Erziehungshilfe zur Unterstützung von Eltern bzw. sonstigen Sorgeberechtigten sowie Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei:

  • Schwerwiegenden Erziehungsproblemen
  • Entwicklungsstörungen
  • Eltern-/Kind-Konflikten
  • Krisensituationen
  • Begleitung bei notwendiger Ablösung und Verselbständigung
Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmer
Erziehungsbeistandschaft
+49851 396-739, 721, 745, 719+49851 396-88777EG 18, 19, 8
Sozialpädagogische Familienhilfe (SpFh)

Der Allgemeine Sozialdienst vermittelt Betreuung im Rahmen einer Sozialpädagogischen Familienhilfe gemäß § 31 SGB VIII.

Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine intensive sozialpädagogische Hilfe für Familien in schwierigen und belastenden Lebenslagen mit dem Ziel die Selbsthilfekräfte zu fördern und zu stärken.

Der Ansatz dieser Hilfe ist mehrdimensional und orientiert sich am gesamten Familiensystem und an dessen sozialen Netz mit seinen Erziehungs-, beziehungs-, sozialen und materiellen Problemen und Ressourcen.

Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmer
Sozialpädagogische Familienhilfe (SpFh)
+49851 396-721+49851 396-88777 -
Jugendsozialarbeit an Schulen

Schulsozialarbeit ist eine Form der Kooperation von Jugendhilfe und Schule und bietet:

  • Angebote für Schüler in Problem- und Krisensituationen
  • Zusammenarbeit mit den Lehrkräften
  • Elternberatung
  • Sozialpädagogische Gruppenarbeit und Trainingskurse
  • Angebote der offenen Jugendarbeit, Freizeitmaßnahmen
Pflegekinderwesen

Eine Pflegschaft kommt in Betracht, wenn Eltern aufgrund besonderer Umstände, z.B. einer schweren Erkrankung, einer Krise in der Partnerschaft, eigener Schul- oder Berufsausbildung etc. die Erziehungsverantwortung für ihr Kind vorübergehend oder längerfristig nicht übernehmen können. In diesen Fällen bieten Pflegefamilien eine wichtige Alternative, da das Kind damit die Chance erhält, in einem geregelten Umfeld zu leben, während die Eltern ihre persönliche Situation klären und neue Perspektiven für sich und ihr Kind entwickeln können.

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Pflegekinderwesen
+49851 396-747+49851 396-88777EG 14