Sondernutzungen (Straßenverkehr)

Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür für folgende Nutzungen eine Sondernutzungserlaubnis: 

  • Info-Stände
  • Straßenmusik
  • Tische und Stühle
  • Werbe- und Warenständer
Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmer
Sondernutzungen (Info-Stände, Straßenmusik, Werbe- und Warenständer)
+49851 396-389+49851 396-382222
Sondernutzungen (Tische und Stühle)
+49851 396-281+49851 396-382222