Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII stellt den Bedarf für den Lebensunterhalt für Personen, die die Regelaltersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII noch nicht erreicht haben. und nicht dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sicher, sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend oder überhaupt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

Die Leistung der Hilfe zum Lebensunterhalt setzt also voraus, dass eine Bedürftigkeit vorliegt.

Über grundsätzliche Ansprüche sowie die über von uns benötigten Unterlagen informieren wir Sie gerne bei einem persönlichen Beratungsgespräch.

Für Vorsprachen wird jedoch um vorherige Terminvereinbarung gebeten!

WICHTIG:

Sofern Sie Hilfe in einer Einrichtung wie Pflegeheimen usw. benötigen, ist grundsätzlich der Bezirk Niederbayern Ihr Ansprechpartner.

Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmer
Sozialamt - Sozialhilfe
+49 851 396-156, -157, -393, -279, -546, -273, -185+49 851 396-169101, 103, 121, 122, 123, 124

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