Förderung junger Familien beim Bau oder Erwerb von Eigenheimen

Die Stadt Passau fördert durch Zuschüsse den Bau oder Erwerb von Eigenheimen (keine Eigentumswohnungen). Antragsberechtigte sind
(Ehe-)Paare, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes und Alleinerziehende, wobei zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Partner bzw. der/die Alleinerziehende das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf.

Die Grundförderung beträgt 5.000,00 €. Für jedes Kind unter 18 Jahren erhöht sich der Zuschuss um 2.500,00 €, wobei die Maximalförderung 15.000,00 € beträgt. Bestimmte Einkommensgrenzen sind zu beachten.

Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Wohnungsbauförderung junge Familie.

Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmer
Wohnungsbauförderung
+49851 396-162, 378, 429+49851 396-502109, 112
Bauverwaltung - technischer Sachbearbeiter
+49851 396-210+49851 396-502111

Weitere Informationen

Zuständige Dienststelle
Notwendige Unterlagen
  • Antragsvordruck der Stadt Passau
  • Einkommenserklärung(en)
  • Einkommensnachweise (der letzten 12 Monate) für den Antragsteller und die mitverdienenden Haushaltsangehörigen
  • Nachweis über das eingesetzte Eigenkapital
  • Darlehenszusagen bzw -angebote
  • Pläne, Berechnung des umbauten Raums des Familienheims