Einzelhandelskonzept der Stadt Passau
Das Einzelhandelskonzept der Stadt Passau verfolgt das Ziel, die Einzelhandels- und Funktionsvielfalt in den einzelnen Stadtteilen zu erhalten und zu stärken.
Das Konzept wurde zuletzt 2021 an die aktuellen Entwicklungen angepasst und vom Ausschuss für Wirtschaft, Marketing und Arbeit als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen.
Es setzt die Grundsätze zur räumlichen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung fest und weist in den Sortimentslisten jede Warengruppe einem Standorttypen zu (s. Tabelle). Die räumliche Verteilung der verschiedenen Sortimente im Stadtgebiet wird dabei so vorgegeben, dass eine hohe funktionale Dichte und eine optimale Nutzungsmischung in den einzelnen Stadtteilen gewährleistet werden kann.
Hierfür sieht der Maßnahmenkatalog vor, zentrenrelevante Sortimente nur noch im zentralen Versorgungsbereich Innenstadt zuzulassen. Für nahversorgungsrelevante Sortimente sind zudem zusätzlich die „integrierten Bereichen“ vorgesehen, welche der fußläufigen, wohnungsnahen Grundversorgung dienen. Die sonstigen, nicht zentrenrelevanten Sortimente sollen soweit möglich in bzw. in der Nähe der Innenstadt- und Nahversorgungsbereiche liegen und werden nur ausnahmsweise an bereits durch Einzelhandel geprägten Standorten zugelassen. Die gezielte Ansiedlung großflächiger Betriebe, insbesondere für Handwerk und produzierendes Gewerbe, ist weiterhin in den Gewerbegebieten im Passauer Westen vorgesehen.
Passauer Sortimentsliste | | |
Standorttyp | | Sortiment |
Nahversorgungsrelevantes Sortiment | | |
- Erhaltung und ggf. Stärkung der Nahversorgungsstandorte zur Sicherung der wohnortnahen, fußläufigen Grundversorgung
| | - Blumen (Schnittblumen, Blumenbindeerzeugnisse, Trockenblumen)
- Drogeriewaren inkl. Wasch-/Putzmittel
- Kosmetika, Parfümerieartikel
- Nahrungs- und Genussmittel
- Papier-, Schreibwaren, Schulbedarf
- Pharmazeutika
- Zeitungen/Zeitschriften
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Zentrenrelevantes Sortiment | | |
a) im zentralen Versorgungsbereich Innenstadt: auch großflächige Einzelhandelsbetriebe regelmäßig zulässig
b) Ausnahme Nahversorgungsstandorte und sonstige integrierte Lagen: - nahversorgungsrelevanter, nicht großflächiger Einzelhandel bei standortgerechter Dimensionierung ausnahmesweise zulässig - Lebensmittelbetriebe bei standortgerechter Dimensionierung ausnahmsweise auch großflächig zulässig
c) grundsätzlich in nicht integrierten Lagen nicht zulässig; Ausnahme möglich bei zentrenrelevanten Randsortimenten bis max. 10 % der Verkauslfäche (max. 800 m2) | | - Bastel-, Geschenkartikel
- Bekleidung aller Art und Zubehör
- Bild- und Tonträger
- Bücher
- Comupter, Kommunikationselektronik, Software und Zubehör
- Elektroartikel, Elektrokleingeräte
- Fotogeräte, Videokameras und Zubehör
- Glas, Porzellan, Keramik
- Haus-/Heimtextilien (inkl. Bettwaren), Stoffe, Nähzubehör
- Haushaltswaren, Bestecke
- Kunstgewerbe/Bilder und Bilderrahmen
- Kurzwaren, Handarbeitsartikel, Wolle
- Lederwaren, Taschen, Koffer, Regenschirme
- Musikinstrumente, Musikalien und Zubehör
- Optik und Akustik
- Sanitätsbedarf
- Schuhe und Zubehör
- Spielwaren
- Sportartikel einschl. Sportgeräte, Campingartikel
- Uhren, Schmuck, Gold- und Silberwaren
- Unterhaltselektronik und Zubehör
- Waffen, Jagdbedarf
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Nicht zentrenrelevantes Sortiment | | |
- nur an bereits durch Einzelhandel geprägten Standorten
| | - Bad-, Sanitäreinrichtungen und -zubehör
- Bauelemente, Baustoffe
- Beleuchtungskörper, Lampen (inkl. Leuchtmittel in diesen)
- Beschläge, Eisenwaren
- Bodenbeläge, Teppiche, Tapeten
- Brennstoffe, Mineralölerzeugnisse
- Elektrogroßgeräte
- (Elektro-)Installationsmaterial
- Fahrräder, E-Bikes und Zubehör
- motorisierte Fahrzeuge aller Art und Zubehör
- Farben, Lacke
- Fliesen
- Gartenbedarf, Gartengeräte, Gartenhäuser
- Kamine, (Kachel-)Öfen
- Kinderwagen, -autositze
- Küchen (inkl. Einbaugeräte)
- Maschinen und Werkzeuge
- Matratzen
- Möbel (inkl. Büro- und Gartenmöbel)
- Pflanzen- und Pflanzengefäße
- Rollläden und Markisen
- Zooartikel
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Hier finden Sie das ausführliche Einzelhandelskonzept.