Breitbandausbau in Passau - Verfahren 1
Die Stadt Passau führt im gesamten Stadtgebiet als vorläufigem Erschließungsgebiet ein Förderverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern durch. Die Anfragen und Bekannmachungen werden beim jeweiligen Verfahrensschritt zum Download bereitgestellt.
Markterkundung für einen Breitbandausbau
Die Anfrage zur Markterkundung wird in folgenden Dokumenten zum Download bereitgestellt:
Veröffentlichung des Ergebnisses der Markterkundung
Bekanntmachung des Auswahlverfahrens
Ergebnis des Auswahlverfahrens
Ein zweistufiges Auswahlverfahren gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) wurde 24.11.2016 bis zum 29.12.2017 (erste Stufe) bzw. 02.01.2017 bis 02.03.2017 (zweite Stufe) durchgeführt.
Das Ergebnis der Auswahlentscheidung ist im nachfolgenden Dokument dargestellt:
Abschluss Kooperationsvertrag
Zuwendungsbescheid
Der Zuwendungsbescheid wurde am 10.07.2017 von Staatsminister Dr. Markus Söder an Bürgermeisterin Erika Träger übergeben. Mit dem Bescheid wird eine Zuwendung i.H.v. bis zu 506.693,00 EUR bewilligt.
Fördersteckbrief
Die Beschreibung der Maßnahme im Fördersteckbrief ist auf dem Infoportal des Breitbandzentrums veröffentlicht und einsehbar.
Abschließende Projektbeschreibung
Breitbandausbau in Passau - Verfahren 2
Die Stadt Passau führt im gesamten Stadtgebiet als vorläufigem Erschließungsgebiet ein weiteres Förderverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern durch. Die Anfragen und Bekanntmachungen werden beim jeweiligen Verfahrensschritt zum Download bereitgestellt.
Markterkundung für einen Breitbandausbau
Die Anfrage zur Markterkundung wird in folgenden Dokumenten zum Download bereitgestellt:
Veröffentlichung des Ergebnisses der Markterkundung
Bekanntmachung des Auswahlverfahrens
Ergebnis des Auswahlverfahrens
Ein einstufiges Auswahlverfahren gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) wurde vom 22.05.2018 bis zum 13.07.2018 durchgeführt.
Das Ergebnis der Auswahlentscheidung ist im nachfolgenden Dokument dargestellt:
Abschluss Kooperationsvertrag
Zuwendungsbescheid
Der Zuwendungsbescheid wurde am 18.12.2018 von Staatsminister Albert Füracker an Bürgermeisterin Erika Träger übergeben. Mit dem Bescheid wird eine Zuwendung i.H.v. bis zu 521.394,00 EUR bewilligt.
Fördersteckbrief
Die Beschreibung der Maßnahme im Fördersteckbrief ist auf dem Infoportal des Breitbandzentrums veröffentlicht und einsehbar.
Abschließende Projektbeschreibung
Breitbandausbau in Passau - Verfahren 3
Die Stadt Passau führt im gesamten Stadtgebiet als vorläufigem Erschließungsgebiet ein drittes Förderverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern durch. Die Anfragen und Bekanntmachungen werden beim jeweiligen Verfahrensschritt zum Download bereitgestellt.
Markterkundung für einen Breitbandausbau
Die Anfrage zur Markterkundung wird in folgenden Dokumenten zum Download bereitgestellt. Um die Vollständigkeit der Datenlieferung sicherzustellen, wird ergänzend zur kartografischen Darstellung ein Shapefile mit allen Adressen im untersuchten Gebiet sowie dem dort jeweils nachgewiesenen Ausbauzustand angeboten. Die Stadt Passau bittet um ebenso adressenscharfe Übermittlung der Informationen.
Veröffentlichung des Ergebnisses der Markterkundung
Bekanntmachung des Auswahlverfahrens
Ergebnis des Auswahlverfahrens
Ein einstufiges Auswahlverfahren gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) wurde vom 04.07.2020 bis zum 07.08.2020 durchgeführt.
Das Ergebnis der Auswahlentscheidung ist im nachfolgenden Dokument dargestellt:
Zuwendungsbescheid
Der Zuwendungsbescheid wurde am 15.10.2020 von der Regierung von Niederbayern an die Stadt Passau übersandt. Mit dem Bescheid wird eine Zuwendung i.H.v. bis zu 432.054,00 EUR bewilligt.
Abschluss Kooperationsvertrag
Bestätigung der Freigabe des Kooperationsvertrages
Anschrift
Öffnungszeiten:
Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung (per E-Mail oder telefonisch) möglich.
Für Sie zuständig
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