Wie werde ich Tagesmutter/Tagesvater?
Voraussetzungen:
Als Tagesmutter /-vater Kindern Geborgenheit, Fürsorge und Stütze zu geben ist eine schöne und gleichzeitig verantwortungsvolle Aufgabe. Wir suchen kinderliebe Menschen, die mit uns Familien in der Stadt Passau bei der Bewältigung ihrer Aufgaben in Familie und Beruf unterstützen.
Vor der Aufnahme eines Tagespflegekindes ist es wichtig, sich über folgende Fragen Gedanken zu machen:
- Haben Sie Freude im Umgang mit Kindern?
- Sind Sie bereit, mit den Eltern des Tagespflegekindes und mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten?
- Haben Sie die nötige Zeit, um ein fremdes Kind angemessen zu betreuen?
- Ist Ihre Wohnung kindgerecht gestaltet?
- Bieten die räumlichen Gegebenheiten genug Platz zum Spielen und Schlafen?
- Können Sie auf spezielle Bedürfnisse der einzelnen Kinder eingehen?
- Sind Sie tolerant gegenüber anderen Lebensstilen?
- Können Sie akzeptieren, dass Eltern ihre Kinders anders erziehen als Sie?
- Sind Ihre Kinder und Ihr Partner mit der Aufnahme eines Tagespflegekindes einverstanden?
- Sind Sie sich klar darüber, dass durch die Aufnahme eines Tagespflegekindes Veränderungen in Ihrer eigenen Familie stattfinden?
Pflegeerlaubnis
1. Eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII ist erforderlich wenn:
- die Betreuung von Kindern außerhalb deren Wohnung in anderen Räumen während des Tages stattfinden soll
- die Betreuung von Kindern für mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt stattfinden soll
- die Betreuung für länger als voraussichtlich drei Monate stattfinden soll
2. Voraussetzungen für die Pflegeerlaubnis
- Die Tagespflegeerlaubnis wird auf Antrag vom örtlichen Jugendamt ausgestellt.
- Es müssen vertiefte Kentnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege nachgewiesen werden. Entweder durch
die - Teilnahme an einem qualifizierten Lehrgang (der Stundenumfang beträgt derzeit mindestens 100 Stunden) oder
- eine fachspezifische Ausbildung (z. B. Kinderpfleger/in, Erzieher/in)
Als Tagesmutter/-vater müssen Sie jährlich mindestens 15 Stunden Fortbildung nachweisen, ein ärztliches Attest, sowie ein erweitertes Führungszeugnis für alle in Ihrem Haushalt lebenden Erwachsenen vorlegen und mit unangemeldeten Hausbesuchen des Jugendamtes einverstanden sein.
Wenn Lebensmittel zubereitet werden, müssen Tagesmütter auch eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz nachweisen und sich als Lebensmittelunternehmer beim Ordnungsamt registrieren lassen.
Regelmäßig muss auch ein Erste-Hilfe-Kurs für Kinder nachgewiesen werden.
Ausbildung und Fortbildung
Gemeinsam mit dem Landkreis Passau bietet die Stadt in regelmäßigen Abständen Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen an. Der Beginn des nächsten Kurses ist unter dem unten angefügten Kontakt zu erfragen. Die Kurse haben unter anderem Themen wie Gestaltung der Kontakt- und Eingewöhnungsphase, Entwicklungspsychologie, Spielförderung, Erziehungsstile, Erziehungsziele, Erste-Hilfe-Kurs für Kleinkinder, kindgerechte Ernährung sowie vertrags- und versicherungsrechtliche Regelungen zum Inhalt.
Nach Abschluss der Qualifizierung erhält jede/r Teilnehmer/in ein Zertifikat.
Über die Fortbildungsmöglichkeiten informiert Sie das Stadtjugendamt Passau.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner
|
Telefon
|
Telefax
|
Zimmer
|
E-Mail
|
Sabina
Brückner
Sachbearbeiterin
|
+49 851/396-735
|
+49 851/396-88777
|
OG 08
|
Nachricht schreiben
|