english

Grenzenlos lebenswert

Wie geht es weiter?

Wenn Ihnen eine Tagespflegeperson vermittelt wurde, ist es wichtig, die Tagesmutter kennen zu lernen, die gegenseitigen Erwartungen, die notwendigen Betreuungszeiten und Erziehungsvorstellungen abzustimmen und das Kind nach Absprache mit dem Jugendamt behutsam einzugewöhnen. Dafür sollten Sie sich je nach Alter des Kindes bis zu vier Wochen Zeit nehmen. Die Tagesmutter sollte auch über Gewohnheiten und Besonderheiten Ihres Kindes (z. B. Vorlieben, Einschlafrituale, Allergien...) informiert werden. Notwendige Vereinbarungen werden im sogenannten Betreuungsvertrag schriftlich festgelegt.

Was regelt der Tagespflegebetreuungsvertrag des Jugendamtes?

  • Kontaktdaten der Eltern und der Tagespflegeperson
  • Daten des betreuten Kindes/der Kinder
  • Betreuungszeiten
  • Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist
  • Tagespflegeentgelt
  • Kostenbeitrag der Eltern
  • Erziehungsvorstellungen der Eltern
  • Urlaubs-/Krankheitszeiten der Tagesmutter
  • Verhalten im Krankheitsfall des Kindes, Vollmacht für ärztliche Akutbehandlung
  • Ersatzbetreuung bei Verhinderung der Tagesmutter
  • Kranken-, Renten-, Unfallversicherung
  • Hinweise auf Kinderschutzbestimmungen und Schweigepflicht

Für Sie zuständig

Ansprechpartner Telefon Telefax Zimmer
Sabina Brückner Sachbearbeiterin +49 851/396-735 +49 851/396-88777 OG 08
Zurück nach Oben

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.