Voraussetzungen zum Erhalt der Ehrenamtskarte
Die blaue Ehrenamtskarte
ist für drei Jahre gültig und danach neu zu beantragen. Erhalten können sie im Prinzip alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren mit Wohnort in der Stadt Passau, die
- sich freiwillig unentgeltlich durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren.
- mindestens seit zwei Jahren im Bürgerschaftlichen Engagement tätig sind.
- Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard) sind.
- aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr sind – mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA).
- als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig sind.
- als Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren.
- einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischem Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).
Die goldene Ehrenamtskarte
ist unbegrenzt gültig. Erhalten können sie folgende Personen:
- Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten.
- Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) haben.
- Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren.
- Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.
So können Sie Ihre Ehrenamtskarte beantragen
Sie beantragen die Ehrenamtskarte selbst oder über Ihren Verein bzw. Ihre Organisation mit einem Sammelantrag direkt bei der Stadt Passau. Die Antragsformulare steht unten zum Download bereit.
Gerne können Sie sich hierzu auch an die städtische Dienststelle Arbeit und Qualifizierung, Ehrenamt und Senioren wenden.
Kurzfristige Aktionen der Akzeptanzpartner
Um Sie schnell über die oft zeitlich begrenzten Aktionen unserer Akzeptanzpartner informieren zu können, würden wir Sie bitten, bei der Antragstellung Ihre e-mail Adresse anzugeben.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner
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Telefon
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Telefax
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Zimmer
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E-Mail
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Peter
Niedermeier
Dienststellenleiter
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+49 851/396-119
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+49 851/396-151
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Stefan
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Sachbearbeiter
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+49 851/396-524
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