Krankenhausampel für die Stadt Passau zeigt Rot 06.11.2021 - Verschärfung der Maßnahmen gemäß neuer bayerischer Hotspotregelung für besonders betroffene Regionen
Informationen zu Corona Im Einsatzgebiet der Integrierten Leitstelle Passau (Landkreise Passau, Pfarrkirchen, Freyung sowie Stadt Passau) sind die zur Verfügung stehenden Intensivbetten mit mehr als 80 Prozent ausgelastet. Zudem hat die 7-Tage-Inzidenz mit 305,30 den Grenzwert von 300 überschritten. Aus diesen Gründen zeigt die Krankenhausampel für die Stadt Passau Rot, so dass ab Sonntag, 7. November 2021, 0 Uhr gemäß der regionalen Hotspotregelung Folgendes gilt:
Für Beschäftigte im Stadtgebiet gelten verschärfte Testpflichten:
In sämtlichen Betrieben (einschließlich den Behörden) im Stadtgebiet gilt für die Beschäftigten grundsätzlich mindestens die 3G-Regel. Alle Beschäftigten, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen mindestens zweimal wöchentlich getestet sein (Schnelltest ist nur dann ausreichend, wenn er unter Aufsicht des Arbeitgebers durchgeführt wurde). Ausnahmen gelten u. a. für Betriebe unter 10 Personen sowie für Beschäftigte ohne Kontakt zu anderen Personen oder für außerhalb geschlossener Räume tätiges Personal. Auch für die Beschäftigten im Handel gelten nur die Maßnahmen, die in den jeweiligen Infektionsschutz-konzepten verankert sind.
Beschäftigte, die in Bereichen tätig sind, in denen für Nutzer 2G oder 3Gplus gilt (siehe sogleich), müssen sich zweimal wöchentlich durch PCR-Test untersuchen lassen, wenn sie weder geimpft noch genesen sind.
Sodann gelten in folgenden Fällen weiter verschärfte Regelungen für den Zugang zu Einrichtungen durch Kunden und Nutzer :
Für Gastronomie, Beherbergung und bestimmte körpernahe Dienstleistungen (z. B. Friseur) gilt jetzt „3Gplus“, d.h. dass Nichtgeimpfte und Nichtgenesene einen negativen PCR-Test benötigen.
Insbesondere in Clubs, Discotheken sowie generell überall sonst, wo bisher die 3G-Regeln gegolten haben, kommt künftig 2G (geimpft oder genesen) zur Anwendung; darunter fallen insbesondere Angebote aus dem Kultur- und Freizeitbereich, nicht aber z. B. Behördengänge.
Für Hochschulen und außerschulische Bildungsangebote, Musikschulen, Bibliotheken und Archive verbleibt es allerdings auch weiterhin nur bei 3G (geimpft, genesen oder negativ getestet, wobei auch der – von Dritten oder unter Aufsicht durchgeführte – Antigen-Schnelltest ausreicht).
In den Bereichen mit Maskenpflicht (insbesondere in nicht nur privat genutzten geschlossenen Räumen) ist eine FFP2-Maske anstatt einer medizinischen Gesichtsmaske zu tragen; Kinder und Jugendliche im Alter bis einschließlich 16 sind von dieser Verschärfung ausgenommen; allerdings gilt nun bayernweit für die Zeit nach den Herbstferien eine Maskentragepflicht für Schülerinnen und Schüler auch am Platz).
Die Quarantänedauer im Stadtgebiet beträgt für enge Kontaktpersonen weiterhin 10 Tage; eine vorherige Freitestung ist nicht möglich. Das hat die Stadt Passau bereits per Allgemeinverfügung zum 3. November so festgelegt.