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Grenzenlos lebenswert

Bayernweiter Lärmaktionsplan: Beteiligung der Öffentlichkeit

19.09.2023 - Regierung von Oberfranken stellt Beteiligungsplattform zur Verfügung

Bildquelle: Hajo Dietz
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Die Regierung von Oberfranken teilt mit, dass derzeit die Öffentlichkeitsbeteiligung zum bayernweiten Lärmaktionsplan (LAP) läuft. Demnach ist es allen Interessierten möglich, unter www.umgebungslaerm.bayern.de einen Online-Fragebogen auszufüllen, oder diesen postalisch anzufordern.

In Bayern ist die Regierung von Oberfranken mit der Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen innerhalb von Ballungsräumen beauftragt. Das betrifft über 1.300 Gemeinden in Bayern. Ziel des LAP ist es, unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und ggf. zu beheben sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.

In der jetzt laufenden ersten Phase wird den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit gegeben, ihre persönliche Situation mitzuteilen.

Bis 30. September 2023 kann jeder, der sich durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und Bundesautobahnen in Ballungsräumen gestört fühlt, an der zentralen Lärmaktionsplanung für Bayern mitwirken und sich zu seinen Lärmproblemen äußern.

Auf der Beteiligungsplattform www.umgebungslaerm.bayern.de kann der Online-Fragebogen ausgefüllt und zurückgesendet werden. Alternativ kann dieser auch postalisch unter Regierung von Oberfranken, SG 50, PF 110165, 95420 Bayreuth, angefordert werden.

Die Regierung von Oberfranken wird anschließend die Rückmeldungen aus den Fragebögen erfassen, bündeln und auswerten. In einer zweiten Phase, die voraussichtlich Ende 2023 beginnt, werden die Bürgerinnen und Bürger dann nochmal beteiligt. Sie bekommen Gelegenheit, sich zu diesen Ergebnissen detailliert zu äußern. Diese Informationen aus der Bevölkerung aus beiden Phasen fließen dann in die Ausgestaltung der zentralen Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen in Bayern ein. Der endgültige Lärmaktionsplan wird dann bis zum 18. Juli 2024 fertiggestellt werden.
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