Soziales & Senioren
Amt für Kinder, Jugend und Familie - Kindertagesstätten
| Leitung | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Verena SimetAbteilungsleitung | +49851 396-738 | +49851 396-88777 | OG 01 | E-Mail senden |
Aufgaben / Dienstleistungen
Kinderkrippen sind Einrichtungen zur Betreuung von Babys und Kleinstkindern von 0 - 3 Jahren in Gruppen von maximal 12 - 15 Kindern.
Die Kinder werden von pädagogischen Kräften individuell und altersgemäß betreut, gebildet und erzogen.
In Kinderkrippen werden vielfältige Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten eröffnet und die Eltern in Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsfragen unterstützt.
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Kindertagesstätten | +49851 396-735, -732, -727, -738 | +49851 396-88777 | Passavia OG 08, 06, 02, 01 | E-Mail senden |
Kindergärten sind Einrichtungen zur Betreuung von Kindern im Alter zwischen 3 und 6 Jahren. Die Betreuungszeiten differieren je nach Einrichtung von Halbtags- bis Ganztagsbetreuung.
Im Kindergarten erhalten Kinder die Möglichkeit, andere Kinder kennen zu lernen und ihren Platz in einer Gruppe zu finden. Spielerische und kreative Angebote regen ihre Phantasien an. Die sozialen Fähigkeiten, welche die Kinder im Kindergarten trainieren, helfen ihnen, sich später in der Schule zurechtzufinden.
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Kindertagesstätten | +49851 396-735, -732, -727, -738 | +49851 396-88777 | Passavia OG 08, 06, 02, 01 | E-Mail senden |
Kinderhorte sind öffentliche oder private Einrichtungen, in der Schülerinnen und Schüler aller Schultypen nach dem Schulbesuch pädagogisch betreut werden. Die Gestaltung des Tagesablaufes richtet sich nach der Konzeption des jeweiligen Hortes, in der Regel beinhaltet das Programm ein gemeinsames Mittagessen, die Betreuung und Unterstützung der Kinder bei ihren Hausaufgaben und eine sinnvolle Freizeitgestaltung.
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Kindertagesstätten | +49851 396-735, -732, -727, -738 | +49851 396-88777 | Passavia OG 08, 06, 02, 01 | E-Mail senden |
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Kindertagespflege | +49851 396-735 | +49851 396-88777 | Passavia OG 08 | E-Mail senden |
Ganztagskoordination umfasst die Planung, Organisation und Abstimmung von Bildungs- und Betreuungsangeboten im schulischen Ganztag, einschließlich der Nachmittags- und Ferienbetreuung. Die Ganztagskoordination sorgt dafür, dass Unterricht, Fördermaßnahmen, Freizeitangebote und Kooperationen mit externen Partnern sinnvoll ineinandergreifen.
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Ganztagskoordination | +49851 396-727 | +49851 396-88777 | Passavia OG 02 | E-Mail senden |
In Passau gibt es eine Reihe von offenen Betreuungseinrichtungen an Schulen. In offenen Ganztagsschulen an Haupt- und weiterführenden Schulen sowie Mittagsbetreuungen an Grundschulen erhalten Schulkinder ein umfassendes Betreuungsangebot mit Mittagsverpflegung, Hausaufgabenbetreuung, Freizeitangeboten, Lernhilfen, sowie individuelle Beratung in allen schulischen Angelegenheiten.
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Ferienbetreuung | +49851 396-708 | +49851 396-88777 | Passavia OG 04 | E-Mail senden |
Auf Antrag können Eltern bzgl. der Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort) durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen Zuschuss erhalten, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist (Prüfung erfolgt anhand einer Einkommensberechnung). Die Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte werden durch den örtlichen Jugendhilfeträger auch dann übernommen, wenn die Eltern oder die Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Bürgergeld, Grundsicherung), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Zuschuss / Gebührenübernahme für Kinderbetreuung | +49851 396-732 | +49851 396-88777 | Passavia OG 06 | E-Mail senden |
Beteiligung an der Jugendhilfeplanung, um den Bedarf an Krippen-, Kindergarten- und Hortplätzen laufend an die gesellschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen anzupassen. Die freien Träger beantragen hier die Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten; im laufenden Betrieb wacht die Fachaufsicht über den ordnungsgemäßen Vollzug des BayKiBiG und der sonstigen in diesem Zusammenhang gültigen Rechtsnormen. Gemäß der geltenden Förderrichtlinien werden Mittel des Freistaats und der Stadt Passau an die Kindertagesstätten weitergegeben und im Rahmen von Belegprüfungen wird die ordnungsgemäße Verwendung der Zuschüsse überprüft. Beratung und Klärung bei Konflikten im Zusammenhang mit der Betreuung in einer Kindertagesstätte.
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Fachaufsicht | +49851 396-742, -743, -738 | +49851 396-88777 | Passavia OG 01, OG 03, OG 5 | E-Mail senden |
Fachkräfte beraten Kindertagesstätten bei der Erstellung und Umsetzung der pädagogischen Konzeption und dem Kinderschutzkonzept. Die Fachberatung steht ggfs. als Insoweit erfahrene Fachkraft den Kitas bei der Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung, erteilt Personalzustimmungen für die Beschäftigung von Fachkräften mit Bildungsabschlüssen aus dem Ausland. Beratung in Fragen der Qualifizierung für eine Tätigkeit in einer Kindertagesstätte. Im Rahmen von Belegprüfungen werden die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wie die Vorhaltung vom ausreichend und entsprechend qualifiziertem Personal, die systematische Beobachtung der Kinder und Dokumentation mit geeigneten Beobachtungsinstrumenten, ggfs. das Vorhalten eines Angebots eines Vorkurses „Deutsch 240“, die Bildung eines Elternbeirates und die Durchführung der jährlichen Elternbefragung überprüft. Eltern erhalten Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte, Tagespflege oder einer Förderstätte bzw. eines schulischen Angebots, sowie laufende Ferienmaßnahmen zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs. Für den Bereich der Kindertagespflege ist das Jugendamt für die Akquise, Überprüfung und erstmalige wie fortlaufende Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen zuständig, die Vermittlung von Kindern zu einer geeigneten TPP, die pädagogische Beratung während der Betreuung sowie die Gewährung von Geldleistungen an die TPP in Zusammenarbeit mit der wirtschaftlichen Jugendhilfe.
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Fachberatung | +49851 396-735, -727 | +49851 396-88777 | Passavia OG 02, OG 8 | E-Mail senden |
Kontakt
Vornholzstr. 40 a
94036 Passau
Allgemeine Öffnungszeiten
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