Kommunalwahl 2026

Alle Informationen auf einen Blick

Am Sonntag, 08.03.2026 sind die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Passau aufgerufen, den Oberbürgermeister und die 44 Mitglieder des Stadtrates für die nächsten 6 Jahre zu wählen.

Erhält bei der Wahl des Oberbürgermeisters keine Kandidatin und kein Kandidat mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, findet am 22.03.2026 eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben.

Wer wird gewählt?

Wählbar zum Stadtratsmitglied sind:

Deutsche und Unionsbürger (Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats), die

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Stadt Passau eine Wohnung haben, die nicht ihre Hauptwohnung sein muss, oder ohne eine Wohnung zu haben sich im Wahlkreis gewöhnlich aufhalten und 
  • nicht nach Art. 2 GLKrWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählbar zum berufsmäßigen Oberbürgermeister ist, wer:

  • Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist,
  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist und 
  • nicht nach Art. 2 GLKrWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Eine Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Stadt Passau ist nicht erforderlich.

 

Eine Übersicht der zugelassenen Wahlvorschläge finden Sie hier: 

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind:

Deutsche und Unionsbürger (Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats), die

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • sich seit mindestens zwei Monaten (seit 08.01.2026) in der Stadt Passau mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und 
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Wählerverzeichnisse der Stadt Passau wurden am 25.01.2026 erstellt und die Personen, die die o.a. Abstimmungsvoraussetzungen erfüllen, wurden von Amts wegen in die Wählerverzeichnisse aufgenommen.

Hinweis für Wahlberechtigte bei Ummeldung innerhalb der Stadt Passau nach dem 25.01.2026

Anlässlich Ihrer Ummeldung möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie im Wählerverzeichnis des Stimmbezirks eingetragen bleiben, für den Sie am 25.01.2026 gemeldet waren.

Für die Teilnahme an der Kommunalwahl am 08.03.2026 haben Sie folgende Möglichkeiten:

  1. Sie können im Wahlraum Ihres bisherigen Stimmbezirks (siehe Wahlbenachrichtigungsbrief) abstimmen.
  2. Sie können beim Wahlamt der Stadt Passau die Ausstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen beantragen. Für die Antragstellung können Sie
  • den Vordruck auf Ihrer Wahlbenachrichtigung,
  • den Online-Antrag oder
  • den auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben aufgedruckten QR-Code

nutzen.

Unter Vorlage des Wahlscheins können Sie dann in jedem Stimmbezirk der Stadt Passau am 08.03.2026 Ihre Stimme abgeben. Sie können aber auch im Rahmen der Briefwahl Ihr Stimmrecht ausüben.

Hinweise für Wahlberechtigte, die sich nach dem 25.01.2026 in der Stadt Passau anmelden.

Anlässlich Ihrer Anmeldung/Ummeldung möchte Ihnen das Wahlamt der Stadt Passau hinsichtlich der Ausübung Ihres Abstimmungsrechts bei der Kommunalwahl am 08. März 2026 folgende Hinweise geben:

  1. Zuzug in die Stadt Passau erfolgte vor dem 08.01.2026
    Sollte die Prüfung des Wahlamtes eine Aufnahme ins Wählerverzeichnis ermöglichen, erfolgt die Aufnahme von Amts wegen und Sie erhalten das diesbezügliche Wahlbenachrichtigungsschreiben.
    Bei Zuzug aus einer bayerischen Gemeinde, werden Sie im dortigen Wählerverzeichnis gestrichen.
  2. Zuzug in die Stadt Passau erfolgte nach dem 08.01.2026
    Eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Stadt Passau ist nicht möglich, da Sie die gesetzlich vorgeschriebene 2 - monatige Aufenthaltsfrist in der Stadt Passau nicht erfüllen. Sofern Sie bei Ihrer Wegzugsgemeinde in ein Wählerverzeichnis aufgenommen wurden, müssen Sie mit Ihrer bayerischen Wegzugsgemeinde Verbindung aufnehmen, ob und ggf. in welcher Form Sie an der Kommunalwahl bei der Wegzugsgemeinde noch teilnehmen können.

Für Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt der Stadt Passau unter 0851/396-420 gerne zur Verfügung.

Wo kann ich meine Stimme vergeben?
  • Briefwahl beantragen
    • Online / QR-Code auf Wahlbenachrichtigungsschreiben / persönlich / schriftlich
    • Die Briefwahlunterlagen werden frühstens am Montag, 16.02.2026 versendet
    • Die Möglichkeit der Antragstellung für die Briefwahl endet am Freitag, 06.03.2026 um 15:00 Uhr
    • Briewahlunterlagen zurücksenden (per Post oder Einwurf im Rathaus): Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr dem Wahlamt der Stadt Passau zugegangen sein
  • Ab dem 16.02.2026 ist in den Ausgabestellen für die Briefwahl die Möglichkeit eingerichtet, die Briefwahl an Ort und Stelle unter Wahrung des Abstimmungsergebnisses auszuüben
  • Im Wahllokal am 08.03.2026 wählen
    • Die Abstimmungsräume sind von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet
    • Wahlbenachrichtigungsschreiben mitbringen
    • Ausweis bereithalten
Wie kann ich meine Stimme vergeben?

Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt frühestens am Montag, 16.02.2026

In der Stadt Passau hat der Wähler 44 Stimmen.

  • Sie setzen ein Listenkreuz (Gesamtstimmvergabe / Listenwahl)
    • Die Stimmen werden gleichmäßig auf alle aufgeführten Bewerber verteilt
    • Sind Kandidaten mehrfach aufgeführt erhalten diese trotzdem max. 3 Stimmen
    • Man kann einzelne Kandidaten streichen (diese Stimmen können dann auf andere Bewerber der gleichen Liste oder auch auf Bewerber einer anderen Liste verteilt werden)

oder

  • Sie vergeben Ihre Stimmen einzeln (Einzelstimmvergabe / Persönlichkeitswahl)
    • Einzelne Stimme pro Bewerber
    • Bis zu drei Stimmen pro Bewerber möglich (kumulieren)
    • Auch auf Bewerber verschiedener Wahlvorschläge bzw. Listen möglich (panaschieren)
    • Zählen Sie ihre vergebenen Stimmen zusammen: 44 Stimmen bedeutet, die Wahl ist erledigt. Sie müssen auch nicht alle Stimmen verteilen. 

oder

  • Sie vergeben einen Teil der Stimmen einzeln (bis zu drei Stimmen pro Bewerber) und setzen zusätzlich ein Listenkreuz
    • die Reststimmen der noch nicht durch Einzelstimmvergabe ausgenützten Reststimmen werden an die Bewerber der angekreuzten Listen von oben nach unten verteilt

Es ist jedoch immer zu beachten, dass die Gesamtstimmenzahl von 44 Stimmen nicht überschritten wird und nur max. 1 Listenkreuz gesetzt wird! Ansonsten ist die gesamte Stimmabgabe ungültig!

 

Mit dem interaktiven Probestimmzettel können Sie verschiedene Stimmabgaben ausprobieren und prüfen, ob diese gültig wären:

Beispiel anhand der Gemeinde "Musterdorf":

Etwaige Personengleichheiten sind zufällig und nicht beabsichtigt; die Reihenfolge der Wahlvorschläge und der Kandidaten ist zufällig entstanden, ebenso die Kennzeichnung der Stimmen.

In Musterdorf hat der Wähler 12 Stimmen.

Sitzverteilung am Beispiel der Gemeinde "Musterdorf"
Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmerKontaktaufnahme
Wahlamt
+49851 396-420+49851 396-291Altes Rathaus 105
Briefwahlbüro Stadt Passau, Altes Rathaus

Rathausplatz 2, Erdgeschoss Zimmer 3 
94032 Passau

Stadt Passau, Dienstleistungszentrum Passavia

(vor Ort ausgeschildert)

Vornholzstr. 40

94036 Passau