Hochwasser 2024 - Finanzielle Hilfen
Der Freistaat Bayern hat finanzielle Mittel für Hochwasserbetroffene zur Verfügung gestellt. Die Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“, die Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ und die Notstandsbeihilfen / Staatsbürgschaften aus dem „Härtefonds Finanzhilfen“ werden über die Stadt Passau abgewickelt
Soforthilfe „Haushalt / Hausrat“
Privathaushalte
Die Antragsformulare müssen selbst ausgefüllt und unterschrieben in der Stadtverwaltung abgegeben bzw. an die Stadtverwaltung gesendet werden (per Post: Rathausplatz 2, 94032 Passau oder E-Mail: finanzhilfen@passau.de)
Die hierfür eingerichtete Stelle ist
Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr und am
Freitag von 8 bis 12 Uhr
im Neuen Rathaus, III. Stock, Zi. 325 eingerichtet.
Berechtigt sind entsprechend der staatlichen Vorgaben vom Hochwasser betroffene Privathaushalte. Der Zuschuss soll einen zeitnahen Ersatz von beschädigtem Hausrat ermöglichen. Als Zuwendungsempfänger können sowohl Mieter als auch selbstnutzende Eigentümer in Frage kommen.
Voraussetzung:
- die Soforthilfe wird zur Ersatzbeschaffung von durch das Hochwasserereignis zerstörter oder unbrauchbar gewordener Haushaltsgegenstände verwendet
- Die Soforthilfe ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Zuwendungsfähig sind alle zur Ersatzbeschaffung des Hausrats notwendigen Ausgaben
Höhe der Soforthilfe:
- bis zu 5.000 Euro
- war Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 2.500 Euro
- Die Soforthilfe wird bei einer eventuellen Gewährung weiterer finanzieller Hilfen für den selben Zweck angerechnet
- Die Summe aus Soforthilfe und Versicherungsleistungen darf den tatsächlichen Schaden am Hausrat nicht übersteigen, andernfalls wird entsprechend gekürzt
Dem Antrag ist eine Anlage beizufügen, in der die zerstörten bzw. unbrauchbaren Gegenstände aufzulisten sind.
Es wird angeraten, die zerstörten bzw. unbrauchbar gewordenen Gegenstände vor der Entsorgung zu fotografieren, da wir zumindest stichprobenartig Überprüfungen vornehmen müssen
Formulare:
Unternehmen und Angehörige Freier Berufe
Für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe werden ebenfalls Soforthilfen in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt. Die Höhe richtet sich im Einzelfall nach den konkret entstandenen Schäden. Der Antrag ist bei der Regierung von Niederbayern zu stellen. Die dafür notwendigen Voraussetzungen werden derzeit von der Bayerischen Staatsregierung geschaffen.
Landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) sowie Fischereisektor
Für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und den Fischereisektor werden Soforthilfen in Höhen von bis zu 50 % des Gesamtschadens (maximal 50.000 Euro) gewährt, wenn ein Mindestschaden von 5.000 € vorliegt. Weitere Informationen können der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums entnommen werden. Fragen zu den Soforthilfen sind an die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu richten.
Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“
Zur Beseitigung von Ölschäden an privat genutzten oder nicht gewerblich vermieteten Wohngebäuden gibt es ebenfalls ein staatliches Soforthilfeprogramm.
Nachdem in Folge des Hochwassers 2013 Ölheizungen in den gefährdeten Bereichen des Stadtgebiets zurückgebaut wurden, dürfte es in Passau hierfür keine Schadensfälle geben.
Bei Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Stadt Passau (Kämmerei) telefonisch zur Verfügung.
Notstandsbeihilfen / Staatsbürgschaften aus dem „Härtefonds Finanzhilfen“
Neben den o.g. Soforthilfen stellt der Freistaat Bayern auch Finanzmittel im Rahmen von Notstandsbeihilfen nach der Härtefondsrichtlinie zur Verfügung.
Mit den Finanzhilfen nach dieser Richtlinie unterstützt der Freistaat Geschädigte, die durch eine Naturkatastrophe in eine existenzbedrohende Situation gekommen sind. Die Zuwendungen sind keine Schadensersatzleistung, sondern sollen sicherstellen, dass Betroffene durch die Naturkatastrophe nicht in ihrer Existenz gefährdet sind. Demnach kommt es bei der Bemessung der Höhe der Zuwendungen in erster Linie darauf an, welche Unterstützung der Betroffene unter Berücksichtigung seiner eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit in der eingetretenen Notlage zur Sicherung seiner Existenz benötigt und zwar unabhängig vom Vorliegen eines Versicherungsschutzes. Es ist nicht Ziel der Notstandsbeihilfe, entstandene Schäden vollumfänglich auszugleichen.
Auch hierfür gibt es ein eigenes (und umfangreiches) Antragsformular des Freistaats Bayern, das bei der Stadt Passau (Kämmerei) telefonisch angefordert werden kann.
Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Soforthilfe "Haushalt, Hausrat" | +49 851 396-211, 760 | - | Neues Rathaus, 3. Stock, Zimmer 325 | E-Mail senden |
Ölschäden an Gebäuden und Notstandsbeihilfen | +49 851 396-163 | - | - | E-Mail senden |