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Wer bekommt den Passauer Familienpass?

Kurz gefasst: "Den Passauer Familienpass bekommt …"

  • eine Familie mit mind. 1 Kind (bis 18 Jahre), mit mind. einer erziehungsberechtigten Person in einem Haushalt zusammenlebend und mit Wohnsitz in Passau.
  • ein von ihren Kindern getrennt lebendes Elternteil mit Besuchsrecht.

Familie IIEtwas ausführlicher erläutert:

Als Familie wird für den Familienpass definiert, wer mit mindestens einem Kind (bis max. 18 Jahre) und mindestens einer erziehungsberechtigten Person in einem Haushalt zusammenlebt und seinen Wohnsitz in Passau hat.
Elternteile, die getrennt von ihrem Kind (ihren Kindern) leben, können einen Familienpass beantragen, wenn aus einer Scheidungsurkunde oder Umgangsvereinbarung hervorgeht, dass ein Besuchsrecht besteht.
Als Familien werden im Zusammenhang mit dem Familienpass Haushalte von einer oder mehreren erwachsenen Personen verstanden, die mit minderjährigen Kindern (auch Pflegekindern) in einem Haushalt leben, für diese Sorge tragen, sie bilden, betreuen und erziehen.

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