Ganztagsbetreuungsanspruch startet zum neuen Schuljahr
Stadt Passau bietet insgesamt 1.021 Plätze für Schulkinder
01.09.2026
Mit Beginn des neuen Schuljahres tritt der gesetzliche Ganztagsbetreuungsanspruch für die ersten Grundschulkinder schrittweise in Kraft. Die Stadt Passau hat sich bereits seit mehreren Jahren intensiv auf die Umsetzung vorbereitet und schafft kontinuierlich die notwendigen organisatorischen sowie baulichen Voraussetzungen. Ab September 2026 stehen im gesamten Stadtgebiet 1.021 Plätze für Schulkinder zur Verfügung.
Der Ganztagsbetreuungsanspruch ist ein wichtiger Baustein für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deshalb haben wir die notwendigen Vorbereitungen frühzeitig auf den Weg gebracht und dort Verbesserungen geschaffen, wo dies erforderlich war. Es freut mich, dass wir den Familien in unserer Stadt zum Start des neuen Schuljahres wieder ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zur Verfügung stellen können.
Bereits frühzeitig hat die Stadt Passau gemeinsam mit den Schulen und den Trägern der Betreuungseinrichtungen ein Gesamtkonzept entwickelt. Grundlage der Planungen war ein Abgleich der prognostizierten Schülerzahlen mit den vorhandenen und künftig erforderlichen Betreuungsplätzen. Dabei zeigte sich, dass an mehreren Schulen trotz Doppelnutzung von Räumlichkeiten zusätzlicher Raumbedarf besteht.
Zur Vorbereitung auf den Start des Rechtsanspruchs führte das Jugendamt gemeinsam mit den Grundschulen eine Bedarfserhebung bei den betroffenen Familien durch. Von den 461 erwarteten Schulanfängerinnen und Schulanfängern beziehungsweise deren Familien beteiligten sich rund 56 Prozent an der Umfrage. Etwa 80 Prozent der teilnehmenden Familien meldeten einen Betreuungsbedarf nach Unterrichtsende an. Die Rückmeldungen bestätigen die bisherigen Planungen und zeigen, dass die vorhandenen Plätze den aktuell erwarteten Betreuungsbedarf abdecken.
Zu den verschiedenen Angebotsformen zählen der gebundene und offene Ganztag, die Mittagsbetreuung sowie die Horte.
Parallel dazu wurden an mehreren Grundschulstandorten bauliche Maßnahmen angegangen, um unter anderem zusätzliche Betreuungs- und Verpflegungsräume zu schaffen bzw. zu erweitern. So entsteht an der Grundschule Hacklberg derzeit eine neue Mensa mit Nebenräumen für bis zu 150 zu verpflegenden Schülerinnen und Schüler. An der Grundschule St. Anton laufen die Umbauarbeiten des ehemaligen Hallenbads zu einer Mensa mit Mehrzweckraum. An der Grundschule Haidenhof ist der Umbau der ehemaligen Hausmeisterwohnung zur Erweiterung der Betreuungsräume bereits abgeschlossen. Der Innstadthort OASE wird um einen Gruppen- und Speiseraum erweitert, der künftig auch von der Schule genutzt werden kann. Die Arbeiten sollen bis Ende September abgeschlossen sein.
Der bundesweit eingeführte Rechtsanspruch wird stufenweise umgesetzt. Das bedeutet, dass ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst die Kinder der ersten Klasse einen Anspruch haben. Bis 2029 kommt jedes Jahr ein weiterer Jahrgang hinzu, sodass ab diesem Zeitpunkt alle Kinder im Grundschulalter ein ganztägiges Betreuungsangebot in Anspruch nehmen können. Gemäß den gesetzlichen Regelungen muss eine Betreuung angeboten werden, die inklusive der Unterrichtszeit mindestens acht Stunden beträgt. Ob die Nutzung vollständig erfolgt oder nur teilweise, kann individuell entschieden werden.
Mit der schrittweisen Umsetzung des Ganztagsbetreuungsanspruches schafft die Stadt Passau verlässliche Rahmenbedingungen für Familien und stärkt gleichzeitig die Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder. Auch in den kommenden Jahren werden die Angebote kontinuierlich weiterentwickelt und an den tatsächlichen Bedarf angepasst.
