Forderungen an zuständige Stellen
Was erwarten wir von den zuständigen Stellen?
Aktive Hochwasserschutzmaßnahmen sind für Passau als Flussunterlieger nur beschränkt möglich. Die Stadt hat bereits den Freistaat Bayern und den Bund aufgefordert, dass flussbauliche ausreichend dimensionierte Maßnahmen in Form von Retentionsflächen im Oberlauf der Flüsse getroffen werden, um so Katastrophen dieses Ausmaßes künftig zu vermeiden und die Hochwasserspitzen zumindest zu kappen.
In Ergänzung der bereits beauftragten Donaustudie hat die Stadt Passau darauf gedrängt, dass eine detaillierte grenzüberschreitende Innstudie in Auftrag gegeben wird, in der die möglichen Retentionsräume entlang des Inns und seiner Nebenflüsse ermittelt und deren Wirkungen im Hochwasserfall untersucht werden. Das Hochwasser in Passau ist meist von der Zuflusssituation des Inns abhängig. Deshalb ist eine länderübergreifende Studie erforderlich.
Eine diesbezügliche Vereinbarung wurde inzwischen zwischen dem Freistaat Bayern sowie den Ländern Salzburg, Tirol und Oberösterreich getroffen. Die Umsetzung sollte nun zeitnah erfolgen.
Ein verantwortungsvolles Staustufen- und Sedimentmanagement wird ebenfalls gefordert.
Des Weiteren muss die Machbarkeit eines technischen Hochwasserschutzes, basierend auf den Erfahrungen des Hochwassers 2013, geprüft werden. Diese Aufgabe liegt in der Zuständigkeit des staatlichen Wasserwirtschaftsamtes. Dabei wurde mit dem WWA vereinbart, dass der räumliche Umgriff des Untersuchungsgebiets um die Bereiche Anger und Haibach - von der Rosenau bis Staatsgrenze – erweitert wird. Außerdem werden Abschnitte, die bislang in der Machbarkeitsstudie als nicht realisierbar bzw. als unwirtschaftlich bewertet wurden, in kleinere räumliche Teilabschnitte unterteilt, um evtl. einen Hochwasserschutz für Teilbereiche erreichen zu können.