Flüchtlingshilfe - Ukraine
Registrierung
Sollten ukrainische Flüchtlinge in Passau eine Unterkunft bezogen haben, die nicht durch die Stadt Passau vermittelt wurde, haben diese Personen dennoch Anspruch auf staatliche Leistungen und Krankenhilfe. Außerdem benötigen sie für einen über 90 Tage gehenden Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis.
Sowohl die Beantragung von finanzieller Unterstützung, als auch die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis erfolgen im Ausländeramt der Stadt Passau. Hierzu sind in einem ersten Schritt lediglich die Personalien der ukrainischen Staatsangehörigen, sowie Kopien der Reisepässe an das Funktionspostfach des Ausländeramtes ala-ukraine@passau.de zu übermitteln.
Das Ausländeramt steht für Fragen unter der Telefonnummer 396-548 zur Verfügung.
Informationsblätter der Stadt Passau:
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (StMI) zur Erklärung des weiteren Verfahrens für Flüchtende aus der Ukraine nach der Ankunft in Deutschland:
Wohnraumangebote für Flüchtlinge aus der Ukraine
Personen, die Unterkünfte für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine im Stadtgebiet Passau anbieten möchten, können sich per E-Mail an wohnungshilfe-ukraine@passau.de oder unter der Telefonnummer 0851/396-769 melden.
Für die Entgegennahme von Wohnangeboten werden folgende Daten benötigt:
- Name und Kontaktadresse mit Telefonnummer des/r Anbieters/in
- Größe und Adresse der angebotenen Wohnung/Möblierung
- Für wie viele Personen ist die Wohnung geeignet?
- Ist eine Gartenmitbenutzung möglich, gibt es Spielgeräte, sind Vorrichtungen für Kleinkinder (Wickelkommode, Kinderbett etc.) vorhanden?
- Erwartet der/die Anbietende eine Mietzahlung, wenn ja in welcher Höhe?
- In welchem zeitlichen Abschnitt steht die Wohnung zur Verfügung?
Notunterkunft
Aktuell hält die Stadt Passau die Dreifachturnhalle als mögliche Notunterkunft für Flüchtende aus der Ukraine bereit. Diese steht rund um die Uhr zur Verfügung.
Adresse:
Dreifachturnhalle Passau
Neuburger Straße 96 D
94032 Passau
Impfungen - Informationen des Robert-Koch-Instituts (RKI):
Kostenloses Busfahren für ukrainische Flüchtlinge
Ukrainische Kriegsflüchtlinge können kostenlos den Passauer ÖPNV nutzen. Dies gilt auch für die Schülerbeförderung für die aus der Ukraine geflohenen Kinder und Jugendlichen. Die Regelungen gelten für alle Busfahrten der SWP im gesamten Linienverkehr der Stadt Passau. Als Nachweis zur Berechtigung gilt ein ukrainischer Personalausweis oder Reisepass. Ebenso wird das Null-Euro-Ticket der Deutschen Bahn akzeptiert.
Die Verkehrsbetriebsgesellschaft Passau mbH wird diese kostenlose Beförderung im Linienverkehr der VBP zum 31. Mai 2022 einstellen.
Unterstützung und Hilfe
Freiwillige Helfer, welche z. B. der Belegung oder auch bei der Verständigung als Sprachmittler helfen möchten, können sich bei dem Ehrenamtskoordinator der Stadt Passau, Herrn Tobias Schmidt per E-Mail tobias.schmidt@passau.de oder per Telefon 0851/396-421 melden.
Die Koordinierungsstelle der Stadt Passau nimmt derzeit keine Sachspenden entgegen.
Weitere Informationen: