Testangebot der Stadt Passau
PCR-Tests
Passauer Bürgerinnen und Bürger können im Testzentrum des Landkreises Passau in der Haitzinger Straße nach vorheriger Terminvereinbarung unter https://www.landkreis-passau.de/testzentrum einen PCR-Test durchführen lassen. Für die hier genannten Personengruppen ist der Test weiterhin kostenlos.
- Öffnungszeiten (Zugang nur mit Termin):
- Montag bis Freitag: 11.00 bis 17.00 Uhr
- Samstag: 11.00 bis 14.00 Uhr
- An Feiertagen geschlossen
Wenn ein konkreter Verdacht besteht, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben und/oder Symptome auftreten, soll zuerst telefonischer Kontakt zur Hausarztpraxis oder zum Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116 117 aufgenommen und das weitere Vorgehen besprochen werden.
Schnelltests
Neben Apotheken und weiteren Dienstleistern im Stadtgebiet bieten die lokalen Schnelltestzentren der Stadt Passau an:
- Öffnungszeiten:
- Obere Donaulände: Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 12.30 Uhr und Freitag bis Sonntag von 10.00 Uhr bis 17.30 Uhr
- Sechzehnerstraße am Klinikum täglich von 13.30 bis 17.00 Uhr
- Anmeldung und Terminvereinbarung möglich unter https://meintest.brk.de/ (Bitte hierzu Ortsname "Passau" in Suchleiste eingeben und Schnelltestzentrum auswählen)
- Die Auswertung dauert ca. 15 Minuten. Das Ergebnis wird dann auf das Handy übermittelt.
Wer hat Anspruch auf Bürgertests
Mit dem Anspruch auf Bürgertests sollen besonders vulnerable Personen geschützt werden, unter anderem jene, die derzeit nicht geimpft werden können.
Einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben daher:
- Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
- Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
• Krankenhäuser
• Rehabilitationseinrichtungen
• stationäre Pflegeeinrichtungen
• Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
• Einrichtungen für ambulante Operationen
• Dialysezentren
• ambulante Pflege
• ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
• Tageskliniken
• Entbindungseinrichtungen
• Obdachlosenunterkünfte
• Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern - Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines persönliches Budgets nach § 29 SGB IX Personen beschftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
- Pflegende Angehörige des § 19 Astz 1 SGB XI
Personen, die nicht unter eine dieser Kategorien fallen, haben keinen Anspruch auf einen Bürgertest.