english

Grenzenlos lebenswert

Bekanntmachungen

 

Bekanntmachung zur vorläufigen Sicherung des vom Ingenieur Büro Wagmann, Passauer Straße 2, 94081 Fürstenzell ermittelten Überschwemmungsgebiets am Haibach
vom Mündungsbereich der Donau bei Strom - km 2224,25 bis zur Staatsgrenze zu Österreich auf dem Gebiet der Stadt Passau:


Vollzug der Wassergesetze;
Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser in den Inn – Einleitungsstelle 55 - durch die Stadt Passau, Dienststelle Stadtentwässerung, Rathausplatz 1, 94032 Passau
hier: öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen
 

Hinweis nach Art. 27 a Abs. 1 Satz 4 BayVwVfG (Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz): maßgeblich sind die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen!


Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV);
Erlass einer Allgemeinverfügung zur befristeten Wiederinbetriebnahme von älteren Holzfeuerungsanlagen nach der 1. BImSchV aufgrund der Gasmangellage

Die Stadt Passau erlässt folgende Allgemeinverfügung: 

  1. Gemäß §§ 25 und 26 der 1. BImSchV außer Betrieb genommene Holzfeuerungsanlagen der 1. BImSchV, die noch nicht abgebaut wurden und für die der Betreiber ein Formular zum Vorhalten für den Notbetrieb beim zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger eingereicht hat, dürfen vorübergehend wieder in Betrieb genommen werden. 

  2. Durch die Wiederinbetriebnahme der Holzfeuerung muss der Betrieb einer vorhandenen Gasheizung ganz oder teilweise ersetzt werden. 

  3. Mit dem Betrieb der Feuerungsanlage darf erst begonnen werden, wenn der Betreiber die Aufnahme des Betriebs unter Vorlage des Formulars „Merkblatt und Erklärung zur Stilllegung einer Einzelraumfeuerungsanlage für feste Brennstoffe“ oder des Formulars „Merkblatt und Erklärung zur Stilllegung einer zentralen Heizungsanlage für feste Brennstoffe“ bei der Stadt Passau, Dienststelle Umweltschutz und Klima angezeigt hat.

    Mit der Anzeige ist zu bestätigen, dass die Feuerungsanlage lediglich stillgelegt, jedoch noch nicht abgebaut wurde. Der Betreiber hat den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger über die Betriebsaufnahme zu unterrichten. 

  4. Diese Allgemeinverfügung tritt am 01.09.2022 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31.05.2023 außer Kraft.
      

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg,
Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg,
Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg,

schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen (siehe Hinweise) Form.


Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen. Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Stadt Passau (www.passau.de) bzw. der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).

Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung in der Stadt Passau, Dienststelle Umweltschutz und Klima, Zimmer 604, Rathausplatz 1, 94032 Passau zur Einsicht aus. Sie kann nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 0851 396-468) während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden (Art. 41 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG).


Passau, den 12.08.2022

STADT PASSAU

Jürgen Dupper
Oberbürgermeister  


Folgende Gegenstände wurden im April 2023 im Fundamt der Stadt Passau abgegeben:

Fundgegenstand*Meldefrist*Fundbuchnummer*
Bargeld04.10.236532
Ring11.10.236534
Kinderregenjacke18.10.236535
Mütze18.10.236536
Handtaschen18.10.236537
Herrenjacke16.10.236538
Reisekoffer30.09.236539
Smartphone04.10.236541
Smartphone05.10.236542
Smartphone16.10.236543
Strickweste26.10.236544
Brille26.10.236545
Smartphone26.10.236546
Tastenhandy26.10.236547
div. Schlüssel  

* Angaben ohne Gewähr
Die Eigentümer werden aufgefordert ihre Rechte in der angegebenen Meldefrist im Fundamt der Stadt Passau 

Zimmer 107, Rathausplatz 2 (Eingang Schrottgasse), 94032 Passau
Telefon: 0851/396-144, Email: fundamt@passau.de 

geltend zu machen. 

Passau, 03.05.2023
Stadt Passau - Fundamt


Folgende Gegenstände wurden im März 2023 im Fundamt der Stadt Passau abgegeben:

Fundgegenstand*Meldefrist*Fundbuchnummer*
Bargeld31.08.236520
Smartphone21.08.236521
Smartphone01.09.236522
Halskette06.06.236459
Zeiterfassungs-Chip08.09.236523
Halskette08.09.236524
Rucksack09.09.236525
Bargeld21.09.236527
Schal22.09.236528
Kopfhörer (In-Ear-Ohrhörer)29.09.236531
div. Schlüssel  

* Angaben ohne Gewähr
Die Eigentümer werden aufgefordert ihre Rechte in der angegebenen Meldefrist im Fundamt der Stadt Passau 

Zimmer 107, Rathausplatz 2 (Eingang Schrottgasse), 94032 Passau
Telefon: 0851/396-144, Email: fundamt@passau.de 

geltend zu machen. 

Passau, 20.04.2023
Stadt Passau - Fundamt


Zurück nach Oben

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.