Bekanntmachungen
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV);
Erlass einer Allgemeinverfügung zur befristeten Wiederinbetriebnahme von älteren Holzfeuerungsanlagen nach der 1. BImSchV aufgrund der Gasmangellage
Die Stadt Passau erlässt folgende Allgemeinverfügung:
- Gemäß §§ 25 und 26 der 1. BImSchV außer Betrieb genommene Holzfeuerungsanlagen der 1. BImSchV, die noch nicht abgebaut wurden und für die der Betreiber ein Formular zum Vorhalten für den Notbetrieb beim zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger eingereicht hat, dürfen vorübergehend wieder in Betrieb genommen werden.
- Durch die Wiederinbetriebnahme der Holzfeuerung muss der Betrieb einer vorhandenen Gasheizung ganz oder teilweise ersetzt werden.
- Mit dem Betrieb der Feuerungsanlage darf erst begonnen werden, wenn der Betreiber die Aufnahme des Betriebs unter Vorlage des Formulars „Merkblatt und Erklärung zur Stilllegung einer Einzelraumfeuerungsanlage für feste Brennstoffe“ oder des Formulars „Merkblatt und Erklärung zur Stilllegung einer zentralen Heizungsanlage für feste Brennstoffe“ bei der Stadt Passau, Dienststelle Umweltschutz und Klima angezeigt hat.
Mit der Anzeige ist zu bestätigen, dass die Feuerungsanlage lediglich stillgelegt, jedoch noch nicht abgebaut wurde. Der Betreiber hat den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger über die Betriebsaufnahme zu unterrichten.
- Diese Allgemeinverfügung tritt am 01.09.2022 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31.05.2023 außer Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg,
Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg,
Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg,
schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen (siehe Hinweise) Form.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen. Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Stadt Passau (www.passau.de) bzw. der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung in der Stadt Passau, Dienststelle Umweltschutz und Klima, Zimmer 604, Rathausplatz 1, 94032 Passau zur Einsicht aus. Sie kann nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 0851 396-468) während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden (Art. 41 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG).
Passau, den 12.08.2022
STADT PASSAU
Jürgen Dupper
Oberbürgermeister
Folgende Gegenstände wurden im Dezember 2022 im Fundamt der Stadt Passau abgegeben:
Fundgegenstand* | Meldefrist* | Fundbuchnummer* |
Bargeld mit Geldbörse | 11.04.23 | 6456 |
Bargeld | 27.05.23 | 6457 |
E-Bike | 31.05.23 | 6458 |
Halskette | 06.06.23 | 6459 |
Smartphone | 06.06.23 | 6460 |
Koffer | 24.03.23 | 6461 |
Notebook | 08.06.23 | 6462 |
Smartphone | 11.06.23 | 6463 |
In-Ear-Kopfhörer | 08.06.23 | 6464 |
Armbanduhr | 14.06.23 | 6465 |
Smartphone | 14.06.23 | 6467 |
Bargeld | 19.06.23 | 6470 |
Kosmetikbeutel | 19.06.23 | 6471 |
div. Schlüssel | | |
* Angaben ohne Gewähr
Die Eigentümer werden aufgefordert ihre Rechte in der angegebenen Meldefrist im Fundamt der Stadt Passau
Zimmer 107, Rathausplatz 2 (Eingang Schrottgasse), 94032 Passau
Telefon: 0851/396-144, Email: fundamt@passau.de
geltend zu machen.
Passau, 17.01.2023
Stadt Passau - Fundamt
Folgende Gegenstände wurden im November 2022 im Fundamt der Stadt Passau abgegeben:
Fundgegenstand* | Meldefrist* | Fundbuchnummer* |
Smartphone | 06.05.23 | 6437 |
Smartphone | 08.05.23 | 6438 |
Handtasche | 01.05.23 | 6440 |
Smartphone | 09.05.23 | 6441 |
Geldbörse | 01.05.23 | 6443 |
Fitnesstracker | 14.05.23 | 6444 |
Spielekonsole | 15.05.23 | 6446 |
Bargeld mit Geldbörse | 16.05.23 | 6447 |
Handschuh | 16.05.23 | 6449 |
Kinderstrickmütze | 22.05.23 | 6450 |
Kindermütze | 22.05.23 | 6451 |
Rucksack | 23.05.23 | 6452 |
Mountain-Bike | 23.05.23 | 6453 |
Bargeld mit Koffer | 31.12.22 | 6454 |
div. Schlüssel | | |
* Angaben ohne Gewähr
Die Eigentümer werden aufgefordert ihre Rechte in der angegebenen Meldefrist im Fundamt der Stadt Passau
Zimmer 107, Rathausplatz 2 (Eingang Schrottgasse), 94032 Passau
Telefon: 0851/396-144, Email: fundamt@passau.de
geltend zu machen.
Passau, 01.12.2022
Stadt Passau - Fundamt