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Grenzenlos lebenswert

Aufenthalt in Deutschland

 

Im Ausländerrecht sind seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 01.01.2005 neue Strukturen geschaffen worden. Mit dem Richtlinienumsetzungsgesetz (BGBl. I Seite 1970) vom 19.08.2007 erfuhr das Aufenthaltsgesetz eine europäische Harmonisierung, es wurden verschiedene Europa- Richtlinien in nationales Recht umgesetzt.

Seit 2005 besteht eine Reform der Aufenthaltstitel. Gab es zuvor fünf Aufenthaltstitel, sind es jetzt nur noch zwei, nämlich Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis. Das Gesetz differenziert zur besseren Verständlichkeit beim Aufenthaltsrecht nach den Aufenthaltszwecken (Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, humanitäre Gründe). Dazu werden staatliche Integrationsangebote wie Sprachkurse oder Einführung in die Lebensverhältnisse gesetzlich geregelt.

Während des Asylverfahrens wird weiterhin eine Aufenthaltsgestattung erteilt.

Aufgaben / Dienstleistungen

Anschrift

Ausländeramt Stadt Passau, Rathaus Altes Zollamt

Adresse in Karte anzeigen

Rathausplatz 1

94032 Passau

Telefon: +49 (0) 851/396-564, -153

Fax: +49 (0) 851/396 88 394

E-Mail: auslaenderamt@passau.de

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist derzeit nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin per Mail unter auslaenderamt@passau.de

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