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Grenzenlos lebenswert

Ausländeramt

 

Aufgabe des Ausländeramtes ist der Vollzug des Ausländerrechts und des Asylrechts im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises.

Dazu gehört auch der Vollzug des Zuwanderungsgesetzes (Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern - Inkrafttreten  01.01.2005 , mit Nebenbestimmungen) sowie des Asylverfahrensgesetzes und des Asylbewerberleistungsgesetzes.

 

Unser Amtsgebäude (ehemaliges Hauptzollamt):

Aufgaben / Dienstleistungen

Anschrift

Ausländeramt Stadt Passau, Rathaus Altes Zollamt

Adresse in Karte anzeigen

Rathausplatz 1

94032 Passau

Telefon: +49 (0) 851/396-564, -153

Fax: +49 (0) 851/396 88 394

E-Mail: auslaenderamt@passau.de

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist derzeit nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin per Mail unter auslaenderamt@passau.de

Formulare

Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers

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