Ihre Anschrift hat sich geändert?
Sie sind in Passau umgezogen und die Anschrift in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I stimmt nicht mehr.
Bringen Sie bitte zum Eintrag Ihrer neuen Anschrift die Zulassungsbescheinigung I sowie Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mit. Sollten Sie noch im Besitz eines „alten“ Fahrzeugscheines sein, benötigen wir in der Regel beide Unterlagen (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) zum Umtausch in eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Die Hauptuntersuchung des Fahrzeuges muss ebenfalls noch gültig sein.
Ihr Familienname hat sich geändert?
Ihr Familienname hat sich geändert. Die Angaben in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) müssen daher angepasst werden.
Bringen Sie bitte zur Änderung Ihren Personalausweis bzw. Reisepass sowie Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit. Die Hauptuntersuchung des Fahrzeuges muss ebenfalls noch gültig sein.
Technische Gegebenheiten Ihres Fahrzeugs haben sich geändert?
Sie haben Ihr Fahrzeug umgerüstet oder um Fahrzeugteile erweitert. Ob nach einer Veränderung des Fahrzeuges die Begutachtung durch eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation nötig ist und / oder die Fahrzeugpapiere berichtigt werden müssen, hängt von Art und Umfang der Umrüstung ab. Entsprechende Auflagen und Hinweise finden sich in den Unterlagen der angebauten Fahrzeugteile (z.B. Betriebserlaubnis, Typgenehmigung).
Bringen Sie bitte zur Änderung Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie ein Gutachten der Technischen Prüfstelle (über technische Änderungen) mit. Die Hauptuntersuchung des Fahrzeuges muss ebenfalls noch gültig sein.