Rentenberatung der Stadt

Das Rentenamt (Versicherungsamt) ist Ihnen gerne behilflich bei folgenden Aufgaben:
Auskünfte und Beratung zu Fragen in der gesetzlichen Rentenversicherung
Rentenbeginn, Altersgrenzen, Rentenkürzungen, Altersteilzeit, Berufs- und Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten, Einkommensanrechnung auf Renten, Krankenversicherung von Rentnern, rentenrechtliche Anrechnung und Bewertung von Krankheits-, Arbeitslosen-, Schulausbildungs-, Mutterschutz- und Kindererziehungszeiten, freiwillige Rentenversicherung, Nachzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen in bestimmten Fällen, Hilfe im Widerspruchs- und Klageverfahren, etc.
Aufnahme von Rentenanträgen für die gesetzliche Rentenversicherung, auch bei Ansprüchen an ausländische Versicherungsträger
Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Witwen-, und Witwerrente, Waisenrente, Erziehungsrente, etc.
Aufnahme von Anträgen zur Klärung des Rentenversicherungskontos, auch bei ausländischen Rentenversicherungszeiten
Beglaubigung der einzureichenden Nachweise
Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren
Schwerbehindertenangelegenheiten
Neubeantragung, Verlängerung, Verschlimmerungsanträge, Beratung, etc.
Persönliche Beratung in allen sonstigen Fragen zur Rente und zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
Für einen Rentenantrag müssen Sie sich ausweisen können. Bitte bringen Sie deshalb Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Zudem benötigen wir alle Versicherungsunterlagen und, sofern vorhanden, bereits ergangene Rentenbescheide oder Rentenauskünfte. Sollten Sie noch weitere Unterlagen benötigen, so können Sie diese gerne nachreichen.
WICHTIGE HINWEISE: RENTE MUSS BEANTRAGT WERDEN!
Personen, die ihre Ansprüche geltend machen möchten, müssen ihre Rente beantragen. Die Rente wird trotz bestehender Ansprüche in keinem Fall automatisch gezahlt.
Rufen Sie uns an um einen Gesprächstermin zu vereinbaren!
Rentenanträge sind durchweg schwierig und sehr zeitaufwendig. Für eine eingehende, auf Ihre persönliche Situation bezogene Beratung bieten wir Ihnen Gesprächstermine an, die Sie individuell mit uns vereinbaren können. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch zu den normalen Öffnungszeiten zur Verfügung. Während dieser Zeit können Sie auch unangemeldet zu uns kommen. Bedenken Sie jedoch bitte, dass Sie mit längeren Wartezeiten rechnen müssen.
Anschrift
Stadt Passau, Dienstleistungszentrum Passavia
Vornholzstr. 40
94036 Passau
Telefon: +49 (0) 851/396-0
E-Mail: poststelle@passau.de
Öffnungszeiten:
Zugang zum Gebäude: Montag, Dienstag 07.30-16.00 Uhr, Mittwoch, Freitag 07.30-12.00 Uhr, Donnerstag 07.30-17.00 Uhr. Teilweise Termine nur nach telefonischer Vereinbarung. Bitte halten Sie mit der jeweiligen Dienststelle Rücksprache.
Hinweis:
Personen, die direkt aus einem ausgewiesenen Risikogebiet* nach Passau eingereist sind, werden nur bedient, wenn sie nachweisen können, dass eine Ausnahme nach der Einreise-Quarantäne-Verordnung greift, insbesondere:
• Vorliegen eines negativen Corona-Tests welcher höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland vorgenommen wurde
• Dauer des Auslandsaufenthalts betrug weniger als 48 Stunden
Ist ein Nachweis nicht möglich, werden diese Personen der Gebäude verwiesen.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner
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Veronika
Pleyer
Sachbearbeiterin
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+49 851/396-275
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