Parken für Anwohner
In Stadtteilen mit hohem Parkdruck hat die Stadt Passau Parkplätze für Bewohner reserviert. Um hier parken zu dürfen, ist ein Bewohnerparkausweis erforderlich, der jährlich erteilt wird.
Voraussetzungen für die Erteilung sind die Anmeldung in der jeweiligen Parkzone mit Hauptwohnsitz, die Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller oder dessen Eltern und dass keine Garage oder Privatstellplatz zur Verfügung steht. Die Gebühr für den Parkausweis beträgt 30,70 €.
Die Antragstellung und Erteilung kann entweder persönlich im Bürgerbüro zeitgleich mit der Anmeldung erfolgen oder schriftlich beim Ordnungsamt der Stadt Passau.
In einzelnen Zonen, in denen eine besonders große Nachfrage nach Bewohnerparkplätzen besteht, wird eine Warteliste geführt. Zurzeit sind dies die Altstadt (Buchstabe A) und der Bereich um die Fußgängerzone (Buchstabe B).
Weitere Informationen zum Bewohnerparkausweis finden Sie hier.
Anschrift
Stadt Passau, Dienstleistungszentrum Passavia
Vornholzstr. 40
94036 Passau
Telefon: +49 (0) 851/396-0
E-Mail: ordnungsamt@passau.de
Öffnungszeiten:
Zugang zum Gebäude: Montag, Dienstag 07.30-16.00 Uhr, Mittwoch, Freitag 07.30-12.00 Uhr, Donnerstag 07.30-17.00 Uhr. Teilweise Termine nur nach telefonischer Vereinbarung. Bitte halten Sie mit der jeweiligen Dienststelle Rücksprache.
Hinweis:
Personen, die direkt aus einem ausgewiesenen Risikogebiet* nach Passau eingereist sind, werden nur bedient, wenn sie nachweisen können, dass eine Ausnahme nach der Einreise-Quarantäne-Verordnung greift, insbesondere:
• Vorliegen eines negativen Corona-Tests welcher höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland vorgenommen wurde
• Dauer des Auslandsaufenthalts betrug weniger als 48 Stunden
Ist ein Nachweis nicht möglich, werden diese Personen der Gebäude verwiesen.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner
|
Telefon
|
Telefax
|
Zimmer
|
E-Mail
|
Simon
Eigenschenk
Sachbearbeiter
|
+49 851/396-389
|
+49 851/396-382
|
222
|
Nachricht schreiben
|